Ziel der Konferenz ist die Vorbereitung eines umfassenden Klimaschutzabkommens, das Verpflichtungen für alle Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländer enthält und spätestens 2020 in Kraft treten soll. Bis zur Klimakonferenz in Paris 2015 sollen dabei alle offenen Punkte geklärt werden. In Warschau gilt es nun, den bisherigen Fortschritt festzuhalten, das Tempo zu beschleunigen und den weiteren Weg bis 2015 zu skizzieren. Zugleich dienen die Vertragsstaatenkonferenzen dazu, die Umsetzung bestehender Entscheidungen (z.B. zu Verlusten und Schäden aus dem Klimawandel) und die Arbeit der eingesetzten Institutionen (z.B. Grüner Klimafonds, Anpassungskomitee, CDM-Exekutivrat) zu überprüfen und erforderlichen technischen Anpassungen vorzunehmen.