Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch und wies die
Klage einer Frankfurter Schülerin zurück.
Die Leipziger Richter gaben in der Abwägung zwischen Religionsfreiheit und gesetzlich verankertem Bildungsauftrag des Staates wie schon die beiden Vorinstanzen klar dem Bildungauftrag Recht. Die Teilnahme am gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen könne den muslimischen Mädchen zugemutet werden, hieß es am Mittwoch in der Grundsatzentscheidung. Sie dürften keine Befreiung vom Unterricht verlangen, wenn sie einen Burkini, also einen Ganzkörperbadeanzug, tragen könnten.
Der Vorsitzende Richter Werner Neumann betonte, dass der Schulunterricht in einer pluralistischen Gesellschaft nicht auf jeden religiösen Belang Rücksicht nehmen könne.
Damit scheiterte eine 13 Jahre alte Gymnasiastin aus Frankfurt mit ihrer Klage. Sie hatte aus religiösen Gründen eine Befreiung vom sogenannten koedukativen Schwimmunterricht durchsetzen wollen. Dies hatte sie auch damit begründet, dass sie nicht ihre männlichen Klassenkameraden in Badehosen sehen wolle.
Der Fall der Schülerin aus Frankfurt-Höchst beschäftigt die Gerichte seit 2011. Sie lehnte bislang das Tragen eines Burkinis ab. Sie wolle ja schwimmen, aber nur mit Mädchen, sagte sie dem hr. Das Mädchen kam mit acht Jahren mit seinen Eltern aus Marokko nach Deutschland, gilt als gute Schülerin und spricht gut Deutsch. Die Schule hatte den Antrag auf Befreiung vom Schwimmunterricht abgelehnt.
Die Leipziger Richter gaben in der Abwägung zwischen Religionsfreiheit und gesetzlich verankertem Bildungsauftrag des Staates wie schon die beiden Vorinstanzen klar dem Bildungauftrag Recht. Die Teilnahme am gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen könne den muslimischen Mädchen zugemutet werden, hieß es am Mittwoch in der Grundsatzentscheidung. Sie dürften keine Befreiung vom Unterricht verlangen, wenn sie einen Burkini, also einen Ganzkörperbadeanzug, tragen könnten.
Der Vorsitzende Richter Werner Neumann betonte, dass der Schulunterricht in einer pluralistischen Gesellschaft nicht auf jeden religiösen Belang Rücksicht nehmen könne.
Damit scheiterte eine 13 Jahre alte Gymnasiastin aus Frankfurt mit ihrer Klage. Sie hatte aus religiösen Gründen eine Befreiung vom sogenannten koedukativen Schwimmunterricht durchsetzen wollen. Dies hatte sie auch damit begründet, dass sie nicht ihre männlichen Klassenkameraden in Badehosen sehen wolle.
Der Fall der Schülerin aus Frankfurt-Höchst beschäftigt die Gerichte seit 2011. Sie lehnte bislang das Tragen eines Burkinis ab. Sie wolle ja schwimmen, aber nur mit Mädchen, sagte sie dem hr. Das Mädchen kam mit acht Jahren mit seinen Eltern aus Marokko nach Deutschland, gilt als gute Schülerin und spricht gut Deutsch. Die Schule hatte den Antrag auf Befreiung vom Schwimmunterricht abgelehnt.