AhlolBayt News Agency (ABNA)

source : IRIB
Freitag

23 August 2013

19:30:00
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Deutschland

Deutsche Arbeitgeber stellen Frauen mit Kopftuch nicht ein

Muslimische Frauen mit Kopftuch sind in Deutschland einer ständigen Diskriminierung ausgesetzt.

Muslimische Frauen mit Kopftuch sind in Deutschland einer ständigen Diskriminierung ausgesetzt.

Yasemin Küccük, Kopftuchträgerin und Mitarbeiterin in der Beschwerdestelle der Deutschen Telekom, sagt, dass die meisten Unternehmen Frauen mit Kopftuch nicht einstellen wollen. Ihre Erlebnisse decken sich mit dem jüngsten Bericht der Antidiskriminierungs-Stelle des Bundes.

Die Deutsch-Türkin Yasemin Küccük ist eine 26-jährige Servicefachkraft für Dialogmarketing. Sie ist gebürtige Gladbacherin und hat vor kurzem bei der Deutschen Telekom in Düsseldorf ihre Ausbildung abgeschlossen. Das Unternehmen hat sie übernommen und sie arbeitet seitdem in der Beschwerdeabteilung.

Küccük entschied sich erst vor einigen Jahren, das Kopftuch für immer zu tragen. Davor war sie auch sehr aktiv im Bereich des Eventmanagements tätig. Gerne würde sie neben ihrem Telefonjob bei der Telekom auch weiterhin nebenberuflich als Event-Managerin tätig werden. Doch potentielle Arbeitgeber haben ihr immer wieder direkt gesagt, dass sie ihr Kopftuch ablegen soll. Andernfalls wäre eine Anstellung nicht möglich.

Das kommt einem Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz gleich. Es verbietet Benachteiligungen aufgrund der Religion oder Weltanschauung einer Person. Eine Ungleichbehandlung kann nur gerechtfertigt werden, wenn die Tätigkeit „eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.“

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) schreibt in einem Bericht, dass Frauen mit Kopftuch eine „besonders große Ausgrenzung beim Zugang zu einer Arbeitsstelle erfahren.“

„Hier scheinen die kulturellen Stereotype und Vorurteile, ungeachtet der Qualifikation der Bewerberin, am größten zu sein, ebenso die Vorbehalte wegen vermeintlicher negativer Auswirkungen beim Kundinnenkontakt. Die ADS bewertet in diesem Zusammenhang landesrechtliche Verbote religiöser Symbole als problematisch. Diese könnten sich negativ bis in den privatwirtschaftlichen Bereich hinein auswirken (§ 9 AGG).“

Es gebe Fälle von Kündigungen aufgrund der Entscheidung einer Person, ein Kopftuch zu tragen. Auch im Bildungsbereich komme es zu Diskriminierungen. Dabei gehen die Anfeindungen nicht nur von der Schule selbst, sondern auch von den Eltern nicht-muslimischer Kinder aus.

Im Lebensalltag haben es Kopftuch tragende muslimische Frauen ebenfalls schwer. Die Übergriffe häufen sich. So hatte Ende Juli ein Mann aus Berlin eine Muslimin aufgrund ihres Kopftuchs angegriffen und verletzt. In einem anderen Fall verweigerte ein Passant in Koblenz den Notruf für ein ohnmächtig gewordenes muslimisches Mädchen.