AhlolBayt News Agency (ABNA)

source : IRIB
Donnerstag

11 Juli 2013

19:30:00
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Schweiz

Bundesgeri​cht in der Schweiz hebt Kopftuchve​rbot an Schulen auf

Zwei mazedonische Mädchen aus dem schweizerischen Kanton Thurgau haben vor dem Verwaltungsgericht das Kopftuchverbot an ihrer Schule aufheben lassen.

Zwei mazedonische Mädchen aus dem schweizerischen Kanton Thurgau haben vor dem Verwaltungsgericht das Kopftuchverbot an ihrer Schule aufheben lassen. Die Gemeinde wollte das nicht akzeptieren und zog vor das Bundesgericht der Schweiz. Doch auch dieses gab den Mädchen Recht. Sie dürfen weiterhin mit Kopftüchern in die Schule gehen. Das schweizerische Bundesgericht hat das Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen für unzulässig erklärt. Zwei 17-jährigen mazedonischen Mädchen hatte zuvor eine Schule im thurgauischen Bürglen das Tragen des Kopftuchs untersagt. Die Mädchen zogen zunächst vor das Thurgauer Verwaltungsgericht und bekamen Recht. Das Gericht entschied, dass in die Glaubens- und Gewissensfreiheit eingegriffen wurde. „Einerseits fehle es an einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage, anderseits sei die Maßnahme unverhältnismäßig“, schreibt die Aargauer Zeitung. Gemeinde akzeptiert Thurgauer-Urteil nicht Doch die Schulgemeinde wollte nicht aufgeben und beharrte auf dem Kopftuchverbot. Um dieses aufrechtzuerhalten, zog die Gemeinde vor das Bundesgericht, um eine Grundsatzentscheidung zu bewirken. Grundsatzentscheidungen sind bei zukünftigen Entscheidungsfindungen von Gerichten bindend. Ihnen kommt in der Rechtsprechung eine besonders hohe Bedeutung zu. Das Gericht wies die Klage der Thurgauer zurück. „Das Bundesgericht bestätigt das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau und weist eine Beschwerde der Volksschulgemeinde Bürglen ab. Das Verwaltungsgericht hat zutreffend erkannt, dass das gegenüber Schülerinnen gestützt auf die Schulordnung ausgesprochene Verbot des Tragens eines Kopftuches mit der Religionsfreiheit nicht vereinbar ist (…) Für einen Teil der Musliminnen handelt es sich um eine Glaubensregel, die sie aus religiösen Gründen beachten müssen.“ Die strittige Frage, ob die Gemeinde in ihrer Autonomie betroffen sei, ließ das Gericht in seiner Mitteilung offen. Zuvor hatte der Stadtrat der belgischen Stadt Gent das Kopftuchverbot an öffentlichen Institutionen aufgehoben. Damit reagierte er auf eine Petition, die von insgesamt 10.000 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet und dem Stadtrat vorgelegt wurde.