Muslimische Erzieherinnen mit Kopftuch sind aufgrund einer landesweiten Regelung auch in städtischen Kindergärten in Ahlen nicht beschäftigt worden. Dies soll sich laut dem Bürgermeister ändern. Ahlen (mk) - Im öffentlichen Dienst müsse der Migrantenanteil erhöht werden, dies hat Bundeskanzlerin Angela Merkel beim Integrationsgipfel in Berlin am Dienstag gefordert. Just an diesem Tag befasste sich auch der Haupt- und Finanzausschuss kurz mit diesem Thematik. Auf Nachfrage von Grünen-Fraktionschefin Petra Pähler-Paul bestätigte Bürgermeister Benedikt Ruhmöller, dass Kopftuch tragende Erzieherinnen bislang nicht in Kindertagesstätten beschäftigt würden. Der Verwaltungschef verwies auf eine entsprechende landesweite Regelung in NRW, kündigte aber an, dass man künftig dieses Prinzip lockern, sich öffnen und das Kopftuch als religiöses Bekenntnis in Kindergärten akzeptieren wolle. Verstoß gegen staatliches Neutralitätsgebot Im Rahmen der interkulturellen Öffnung der Verwaltung befinde man sich derzeit in einem Meinungsbildungsprozess. Auf Wunsch von Petra Pähler-Paul soll das Thema demnächst im zuständigen Fachausschuss beraten werden. Laut Gesetz dürfen islamische Lehrerinnen und Erzieherinnen an öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen und auch in Kindertagesstätten kein Kopftuch tragen. Dieses stelle eine religiöse Bekundung dar und verstoße damit gegen das staatliche Neutralitätsgebot an Bildungseinrichtungen. Klare Zielsetzung des Gesetzes sei es, die Kinder und Jugendlichen vor Einflussnahme zu schützen. „Jegliche äußeren Bekundungen sind verboten, die geeignet sind, den Schulfrieden zu gefährden oder zu stören“, heißt es im Gesetz. Damit solle die Neutralitätspflicht des Staates gesichert werden.
source : IRIB
Freitag
31 Mai 2013
19:30:00
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Muslimische Erzieherinnen mit Kopftuch sind aufgrund einer landesweiten Regelung auch in städtischen Kindergärten in Ahlen nicht beschäftigt worden.