Wie die Ahlul Bayt News Agency ABNA berichtet, hat ein kanadisches Gericht entschieden, dass das Tragen eines Gesichtsschleiers, wie ihn Muslimas trgen vor Gericht nicht zulässig sei. Das Gericht sagte dass die Antwort auf eine ausstehende Rechtsfrage zwischen Religionsfreiheit und Fairness der Gerichtsverhandlung läge, und dass aufgrund der Identifizierung vor Gericht, sowie des Erblickung der Mimik das Gesicht sichtbar sein müsse. Im Jahre 2008 wurde schon einmal über den Inhalt verhandelt, weil eine Muslime sich bei einer Anhörung geweigert hatte ihren Schleier auszuziehen, es bestand zur Zeit der Verhandlung noch kein Gesetz, welches das Tragen eines Schleiers vor Gericht untersagte.Damals hatte das Gericht jedoch der Frau untersagt vor Gericht mit Gesichtsschleier auszusagen. Der Fall wird nun erneut an das Höchste Gericht weitergeleitet, um endlich Klarheit in den Fall zu bringen. Muslime machen in Kanada einen Anteil von knapp 2 Prozent der Gesamtbevölkerung aus. Kanada hat 32, 8 Millionen EInwohner, und der Islam ist nach dem Christentum die zweitgrößte Religion.
source : ABNA
Freitag
21 Dezember 2012
20:30:00
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Ein Gericht in Kanada hat beschlossen dass Muslimas ihre Gesichtsschleier vor Gericht ablegen müssen.