Wie die Ahlul Bayt News Agency ABNA berichet, soll das belgische Unterhaus einem Gesetzesentwurf zugestimmt haben, welcher das Tragen von Gesichtsschleiern verbietet. Auch das Tragen von Schleiern die das Gesicht nur teilweise verdecken, soll demnach verboten werden. Betroffen sind neben Burka auch der Niqab.
Am Donnerstag wurde das Gesetz mit 136-1 Stimmen verabschiedet. So die Nachrichtenagentur AFP.
Zugestimmt vom Senat soll Belgien das zweite Land nach Frankreich werden, welches ein solches Gesetz in Kraft treten lässt.
Vor allem Muslimas sind betroffen, da die Gesichtsschleier wie Burka und Niqab von diesen getragen werden, und deren Gesichter verdecken. Gesetzesbrecherinnen sollen mit Geldstrafen zwischen 15 und 25 Euro belegt werden. Auch eine siebentägige Haftstrafe soll demnach möglich sein.
Auch Frankreich hat Gesichtsschleier wie die Burka und den Niqab verboten. Jede Frau die mit einem solchen Schleier angetroffen wird, ob Französin oder Ausländerin- wird dort mit einer Geldstrafe von 150 Euro belegt. Wer eine Muslima dazu zwingt einen solchen Schleier zu tragen, soll laut französischem Gesetz bis zu zwei Jahre in Haft kommen, und dazu eine Geldstrafe in Höhe von 10 000 Euro zahlen.
Am Donnerstag wurde das Gesetz mit 136-1 Stimmen verabschiedet. So die Nachrichtenagentur AFP.
Zugestimmt vom Senat soll Belgien das zweite Land nach Frankreich werden, welches ein solches Gesetz in Kraft treten lässt.
Vor allem Muslimas sind betroffen, da die Gesichtsschleier wie Burka und Niqab von diesen getragen werden, und deren Gesichter verdecken. Gesetzesbrecherinnen sollen mit Geldstrafen zwischen 15 und 25 Euro belegt werden. Auch eine siebentägige Haftstrafe soll demnach möglich sein.
Auch Frankreich hat Gesichtsschleier wie die Burka und den Niqab verboten. Jede Frau die mit einem solchen Schleier angetroffen wird, ob Französin oder Ausländerin- wird dort mit einer Geldstrafe von 150 Euro belegt. Wer eine Muslima dazu zwingt einen solchen Schleier zu tragen, soll laut französischem Gesetz bis zu zwei Jahre in Haft kommen, und dazu eine Geldstrafe in Höhe von 10 000 Euro zahlen.