Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervor, die der taz vorliegt. Für Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, ist die Terrorismusdebatte der Grund dafür, dass überwiegend Menschen aus dem muslimischen Kulturkreis befragt werden. "Dieser Kreis von Flüchtlingen wird unter Generalverdacht gestellt. Das ist diskriminierend und unverhältnismäßig", sagt sie.
Die Befragungen werden im Ermessen der Ausländerbehörden auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes durchgeführt, das seit 2005 in Kraft ist. Wie es im Gesetzestext heißt, dienen sie dazu, Sicherheitsbedenken gegen eine Einreise oder einen weiteren Aufenthalt auszuräumen. Laut einem Sprecher des bayerischen Innenministeriums sei aber nicht ein muslimischer Hintergrund der Befragten entscheidend für die Überprüfungen, sondern ob im Herkunftsland Terrororganisationen aktiv sind.
Die EU stuft unter anderem Gruppen wie die Hamas, den Islamischen Dschihad oder die Volksmudschaheddin des Irans als terroristisch ein. Bei den Überprüfungen soll teils per Fragebogen, teils mündlich festgestellt werden, ob die Personen Kontakte zu solchen Gruppen oder bestimmten Einzelpersonen hatten, die der Unterstützung des Terrorismus verdächtigt werden. Auch zu Aufenthalten in bestimmten Ländern wie Afghanistan müssen die Befragten Auskunft geben. Falsche oder widersprüchliche Angaben sind ein Ausweisungsgrund.
Die Zahl der in Deutschland lebenden Personen, die sich seit dem Jahr 2005 insgesamt schon einer solchen Befragung unterzogen haben, beträgt 74.000, darunter fast 18.000 Afghanen und rund 9.000 Iraker. Weitere häufig befragte Personen stammen aus den Ländern Iran und Marokko.