Eine französische Kindergärtnerin war entlassen worden, weil sie darauf bestand, bei ihrer Arbeit ein Kopftuch zu tragen. Ein Arbeitsgericht in Mantes-la-Jolie entschied nun, dass diese Entlassung legal sei. «Dies ist ein Sieg der Laizität», sagte eine Anwältin der Kindertagesstätte anschließend. In Frankreich sind Religion und Staat streng getrennt, Kopftücher sind an Schulen verboten. Die zum Islam konvertierte Französin hatte nach ihrer Entlassung geklagt und eine Entschädigung in Höhe von 80 000 Euro gefordert.In einem anderen Fall bekam eine Muslimin Recht, die mit einem Gesichtsschleier Auto gefahren war. Ein Gericht in Nantes annullierte am Montag einen Strafzettel in Höhe von 22 Euro, den die Polizei ihr im April ausgestellt hatte. Ihr Blickfeld sei durch den Vollschleier eingeschränkt, hatte die Begründung für die Strafe damals gelautet. Die ebenfalls zum Islam konvertierte Französin hatte heftig in der Öffentlichkeit protestiert. Ihr Fall wurde landesweit bekannt, weil er die Debatte um ein gesetzliches Burka-Verbot anheizte. Frankreichs Parlament verabschiedete im September ein Gesetz zum Verbot von Kleidung, die das Gesicht vollständig verdeckt. Es soll allerdings erst im Frühjahr in Kraft treten.
source : IRIB
Mittwoch
15 Dezember 2010
20:30:00
217160
Die französische Justiz hat sich gestern (Montag) in zwei Fällen mit der Kopfbedeckung muslimischer Frauen befasst.