Bevor sie das Strafmaß für den in vier Anklagepunkten beschuldigten Politiker fordern wollte, begründete Staatsanwältin Birgit van Rossel, warum ihre Behörde den Vorwurf der Beleidigung von Muslimen zurückgezogen hatte.
„Kritik kann nur strafbar sein, wenn sie sich unbestritten gegen Individuen selbst und nicht nur gegen ihre Überzeugungen richtet“, sagte Van Rossel. „Gefühle zu verletzen, religiöse Gefühle, spielt keine Rolle.“
Die Staatsanwaltschaft hatte am Dienstag den Vorwurf der Beleidigung von Muslimen - einen von zunächst fünf Anklagepunkten - fallengelassen. Dem niederländischen Islamhasser werden nun in vier Anklagepunkten Anstachelung zum Hass und zur Diskriminierung von Muslimen vorgeworfen.