AhlolBayt News Agency (ABNA)

source : ABNA
Samstag

9 Oktober 2010

20:30:00
208290

England

Muslim beklagt Respektlosigkeit gegenüber religiöser Gefühle

Ein muslimischer Vater aus England, beklagt die Respektlosigkeit gegenüber seiner religiösen Gefühle und der Bitte seine Tochter aus dem gemischten Schwimmunterricht zu nehmen.

Wie die Ahlul Bayt News Agency ABNA berichtet, soll Rehan Mirza, muslimischer Vater, sich über die Respektlosigkeit die ihm und seiner Tochter wiederfahren, beschwert. Demnach soll der Vater den Grundschullehrer seiner muslimischen Tochter Zainab (5), darum gebeten haben, diese aus dem gemischten Schwimmunterricht zu nehmen, da die religiösen Gefühle seiner Tochter durch diese Handlung verletzt würden.
Den Angaben zu Folge soll die William Booth Grundschule in Sneiton der Bitte nicht nachgekommen sein. Der Vater erwägt nun eine Beschwerde beim Kinderdienst des Bürgerdienstes von Nottingham.
Andy Mattinson, zuständiger Vertrauenslehrer hatte sich zuversichtlich gezeigt, dass eine Lösung gefunden werden kann.
Falls der Bitte nicht nachgekommen werde, sehe sich Mirza (32) dazu gezwungen seine Tochter von der Schule zu nehmen.

"Falls es soweit kommt, dann werde ich nicht zögern ihr eine neue Schule zu finden. Ich würde nicht zwei Mal überlegen- mein Glauben wird nicht zur Seite geschoben."

Mirza fuhr fort: "Die religiösen Gefühle jedes Einzelnen sollten hier respektiert werden, und es sollte eine Lösung gefunden werden, die für beide Seiten zufriedenstellend ist. Aus religiösen Gründen wollen wir keinen gemischten Schwimmunterricht für unsere Tochter. Wir haben jedoch kein Problem was den getrennten Schwimmunterricht angeht."
Herr Mirza, ein Footbal Coach an der Universität Nottingham gab zu Bericht dass das Problem im März entstanden war, und seither keine Lösung gefunden werden konnte.
Er und seine Frau äußerten ihre Besorgnis über den Fall, und baten um eine schnelle Lösung dieses Problemes.
"Ich habe es hundertprozentig klar gemacht, dass ich nicht möchte dass meine Tochter den Schwimmunterricht besucht."
Die Schule hatte das Mädchen gegen das Einverständnis der Eltern erneut am Schwimmunterricht teilnehmen lassen. Eine Beschwerde beim Kinderdienst und den Schuldirektoren sei daher unumgänglich.