Ein Befangenheitsantrag des angeklagten rechstextremen Politikers gegen das Gericht wurde heute durch eine Sonderkammer des Amtsgerichts in Amsterdam abgewiesen.
Gegen die Entscheidung ist keine Berufung möglich. Wilders hatte zuvor erklärt, der Vorsitzende Richter in seinem Verfahren wegen Volksverhetzung habe zu Unrecht kommentiert, dass er von seinem Schweigerecht Gebrauch mache. Der Angeklagte sah das als Bestätigung dafür, dass gegen ihn „nicht nur ein politischer Prozess, sondern auch ein unehrlicher Prozess mit voreingenommenen Richtern“ geführt werde. Die Befangenheitskammer wies diese Auffassung zurück.