Ein Berufungsgericht in Warschau habe die
Auslieferung des unter anderem unter dem Aliasnamen Uri B. auftretenden
Mannes lediglich zur Strafverfolgung wegen eines Beurkundungsvergehens,
nicht aber wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit bewilligt,
bestätigte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch in Karlsruhe. Damit sei
die Bundesanwaltschaft an einer Anklage des Verdächtigen "unter dem
Spionageaspekt gehindert".
source : AFP
Montag
18 Oktober 2010
20:30:00
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Der mutmaßliche Agent des israelischen Geheimdienstes Mossad, der nach seiner Festnahme in Polen an Deutschland ausgeliefert werden soll, wird in der Bundesrepublik nicht wegen Spionage angeklagt.