Das Gesetz verbietet grundsätzlich jede Verschleierung in der Öffentlichkeit. Ausgenommen werden unter anderem Motorradhelme, Helme und Masken der Sicherheitskräfte, eine Gesichtsbedeckung aus medizinischen Gründen und zum Karneval. Über eine bereits verabschiedete Parlamentsresolution wird dagegen klargestellt, dass das Tragen von Vollschleiern wie Burka oder Nikab «gegen die Werte der Republik» verstösst.
Frankreich hat mit über fünf Millionen Menschen die grösste muslimische Gemeinde in Europa. Laut Innenministerium wären von dem Burka-Verbot höchstens 2000 Frauen betroffen.