Darin heißt es: Nach dem klaren Freispruch des Erlanger Amtsrichters am 24. März 2010 hat nun die Staatsanwältin aus Nürnberg Rechtsmittel eingelegt.
Das bedeutet, dass das Verfahren um den Polizistenfehlschuss während der Ermordung Marwa El-Sherbinis bzw. die Interviewäußerungen dazu in die nächste Runde gehen. Da Staatsanwältin Jutta Schmiedel damit weiterhin auf dem Tatbestand einer falschen Tatsachenbehauptung besteht, birgt die Fortsetzung des Rechtsstreits immerhin die Möglichkeit, die Tatsachen von Dresden auch klären zu können. Dies war durch die Ablehnung des namentlich nicht genannten Bundespolizisten als Zeugen in meinem Verfahren bisher nicht möglich.
Wie aus meiner bei Gericht verlesenen Erklärung hervorgeht, besteht nach wie vor Bedarf, den Fehlschuss des Polizisten auf Elwi Okaz auf seine Ursachen hin zu analysieren. Außerdem bedürfen weitere offene Fragen in Bezug auf die Abläufe und möglichen Fahrlässigkeiten um die Verhandlung am 1.Juli 2009 in Dresden der Klärung: Die teils widersprüchliche Berichterstattung wie auch die teils widersprüchlichen Pressemitteilungen aus dem Dresdner Landgericht verweisen auf mindestens folgende Punkte: Die Fragen um das japanische Kampmesser als Mordwaffe und die Fundstücke bei der Wohnungsdurchsuchung des Mörders, die unklare Anzahl anwesender Bundespolizisten, das Verhalten der anderen im Raum sowie die nach dem Ignorieren von Warnzeichen z.B. in Form eines Briefes des Mörders im Vorfeld (einige Fragen wurden von Journalistenkollegen schon aufgeworfen und finden sich hier zusammengefasst: www.1001-idee.eu s.v. Medien).
Meine Überlegungen kondensierten sich in der verlesenen Erklärung, die auf unserer Website s.v. Prozess abrufbar ist, in der Frage: Wäre ein Muslim, der sich ähnlich geäußert hätte wie Alexander Wiens, mit Rucksack und ohne Durchsuchung ins Gericht spaziert? Dazu mehr auf unserem Youtube-Kanal: http://www.youtube.com/SabineSchifferFür weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen GrüßenDr. Sabine SchifferInstitutsleitung