AhlolBayt News Agency (ABNA)

source : IRIB
Montag

17 Mai 2010

19:30:00
182004

Deutschland

Marwa El-Scherbini: Gericht prüft Beschwerde des Ehemannes

In diesen Tagen wird in Dresden vor Gericht darüber entschieden, ob die Beschwerde von Elwy Okaz gegen einen Polizisten, gegen den Gerichtspräsidenten und gegen den Vorsitzenden Richter zugelassen wird – oder ob das deutsche Rechtswesen entscheidet, alles sei „juristisch korrekt“ und „tragisch unausweichlich“ gewesen.

Wenn nichts mehr geschieht, ist es furchtbar, denn eine Beschwerde wurde bereits abgewiesen. Wenn die beiden anderen Beschwerden angenommen werden oder eine von ihnen, ist es auch schlimm. Denn es bedeutet für Elwy Okaz: Noch einmal werden die Ereignisse vom 1. Juli 2009 aufgerollt, wird der Hergang rekonstruiert, wird er den Mord an seiner Frau Marwa el-Sherbini vor seinem inneren Auge erleben, sein schreiendes dreijähriges Kind hören, sich selber kämpfen sehen mit dem Mörder seiner Frau – und den Schuß hören, der ihn – schon schwer verletzt von vielen Messerstichen - schließlich ohnmächtig werden läßt... Der Schuß kam aus der Dienstwaffe eines herbeigeholten Bundespolizisten, der in Zivil, aber bewaffnet, als Zeuge bei einem Nachbar-Prozeß aussagte. Wachleute dürfen nämlich in Gerichten keine Waffe tragen, weil man in geschlossenen Räumen nicht schießen soll. In aller Eile von Kollegen gerufen, schießt er, ohne zu wissen, wer Täter und wer Opfer in dem Zweikampf um ein japanisches Kampfmesser ist, er handelt spontan – und fühlt sich im Recht.

Zwei Tage ringt Elwy Okaz mit dem Tod. Noch im Gerichtssaal wurde er von den herbeigeeilten Sanitätern reanimiert. Er hatte viel Blut verloren durch die Messerstiche des Mörders seiner Frau, nun drohte er an dem Schuß des Polizisten zu verbluten. Wäre der Pflichtverteidiger des Mörders nicht ein ausgebildeter Sanitäter gewesen, der den verletzten Oberschenkel von Elwy Okaz medizinisch fachgerecht abbinden konnte, wäre in diesem Gericht beinahe ein Ehepaar zu Tode gekommen. Zurückgeblieben wäre ein kleiner dreijähriger Junge, der im Blut seiner Mutter lag und den Schuß auf seinen Vater hörte aber nur wusste: er nahm ihn nicht in den Arm und tröstete ihn nicht und war auch plötzlich fort.

Ein unglaubliche Tragödie hatte stattgefunden: Nach einer Beschimpfung auf einem Spielplatz gegen eine muslimische junge Frau, die einen Erwachsenen bat, eine Schaukel für ihren kleinen Sohn freizumachen, rieten Nachbarn Marwa el-Sherbini, sich das nicht gefallen zu lassen, sie liehen ihr ein Handy, so rief sie die Polizei an. Alles andere lief ohne ihr Zutun. Sie hat den Mann nicht angezeigt, sie wollte nur nicht beschimpft werden.

Die gerufene Polizei notierte die Namen, dem Beleidiger flatterte eine Geldstrafe ins Haus, er widersprach – es kam zu einer Begegnung vor Gericht. Marwa el Sherbini schilderte das Ereignis auf dem Spielpatz, der Beleidiger wollte sein falsches Verhalten nicht einsehen, äußerte sich heftig ausländerfeindlich und wollte die Strafe nicht annehmen – die Staatsanwaltschaft reagierte mit einem Widerspruch, es wurde klar, das Gericht wollte ihn für sein Verhalten schärfer bestrafen als am Anfang – eventuell mit einer Freiheitsstrafe.

„Wie ein Rasender“

So kam es zu einer Berufungsverhandlung, zu der die Zeugin Marwa el-Sherbini eigentlich gar nicht hätte erscheinen müssen, denn ihre erste Aussage lag schriftlich vor – ein weiterer Punkt bis hin zur großen Tragödie. Ein Schöffe hatte noch ein paar belanglose Fragen an sie – so blieb sie im Gerichtssaal, zusammen mit Mann und Kind. Nach ihrer Zeugenaussage ging sie mit dem Kind an der Hand an dem Beleidiger vorbei zum Ausgang, als der sich plötzlich auf sie stürzte und mit ungeheurer Wucht ein japanisches Kampfmesser in ihren Körper stieß „wie ein Rasender“. So beschrieb es der Pflichtanwalt, der versucht hatte, das Drama aufzuhalten.

Der Richter lief auf den Täter zu und forderte das Messer, als er selbst lebensgefährlich bedroht wurde, floh er aus dem Raum. Auf dem Flur hören wartende Polizisten als Zeugen eines anderen Prozesses die Hilferufe, ein ausgelöster Alarm bedeutet, daß von überall her die Wachleute angerannt kommen. Am schnellsten fällt die Entscheidung, den einzigen Bewaffneten zu holen, der der wilden Tragödie durch einen Schuß ein Ende setzt – aber er verletzt den Falschen, den mit der ganzen Kraft seines Körpers um seine Frau kämpfenden Mann, den er versehentlich für den Mörder hält.

„Den Falschen erwischt“

Als er angerannt kam: Warum fragte er nicht laut, welcher von beiden der Täter, welcher Opfer ist? „Nein!“ und „Ihr habt den Falschen erwischt“, schrieen die Anwesenden, so stürzten sich die Beamten auf den Mörder und nahmen ihn fest.

Frage: Hätten nicht die anwesenden Wachleute und Polizisten die zwei tödlich ringenden Männer auseinander bringen können, wenn einer von ihnen sich auf die Hand mit dem Messer konzentriert hätte? Ist es abwegig zu sagen: besser dieser Fehlschuß als daß der Mörder noch Zeit gehabt hätte, womöglich auf das am Boden liegende Kind neben der sterbenden Mutter einzustechen?

Nur – was geschah danach? Alle hatten ein schreckliches, unvorhersehbares schweres Verbrechen erlebt und waren stark traumatisiert.

Der Mörder konnte, obwohl er sich zuvor heftig – auch schriftlich  – über Ausländer und Muslime speziell geäußert hatte, sein japanisches Kampfmesser unkontrolliert mit in den Gerichtssaal bringen, wo man eine Lappalie zu behandeln meinte, weswegen es auch keine Wachleute in dem kleinen Raum gab.

Nach 1989 das 142ste Opfer

Sehr böse geplante Taten wie einen solchen Mord kann man wohl nicht voraussehen und auch nicht verhindern. Aber was geschah danach? Zuerst fast nichts. Abends brachte das Erste Fernseh-Programm keine Meldung, es war nicht informiert, die Meldung wurde nicht unterdrückt – es gab sie einfach nicht. Erst als die Ägypterin Marwa el Sherbini zu Hause beigesetzt wurde und die Bilder und Töne der Beerdigung zu uns kamen, wurde der deutschen Öffentlichkeit bewußt, was da geschehen war: Marwa el Sherbini war in der schändlichen Statistik der rassistischen, ausländerfeindlichen und politischen Morde in Deutschland nach 1989 das 142ste Opfer.

Das Landeskriminalamt Sachsen erstellte eine Gefahrenanalyse, und was fand es dabei heraus? Angeblich hatte es einen Mordaufruf gegen den Mörder der Ägypterin von einem Scheich im Internet gegeben. Und schon verwandelte sich das idyllische und kontrollfreie Gericht in eine teure und einmalig feste Festung: 200 Polizisten schützten Mörder und Gericht, eine 50.000 Euro teure Panzerglasscheibe trennte Gericht und Zuschauerraum, die Zuschauer waren offensichtlich nicht schützenswert, nur die Prozeßbeteiligten.

Die staunende Weltpresse erlebte den ersten Prozeß hinter Panzerglas mit einem komplett vermummten Angeklagten, der sich wie keiner vor ihm mit Sonnenbrille, Kapuze und Gesichtsschutz während des Fotografierens vor dem Prozeß vermummen durfte.

Offenbar alle unter Verdacht

Zum Prozeß gebracht hatte man ihn in einem gepanzerten Wagen, begleitet von drei KSK-Elite-Polizisten, vermummt auch sie – wie Todesschwadrone, als würde es sich um einen Festzunehmenden handeln – er war aber ja längst in Polizeigewahrsam. Aber selbst diese drei konnten nicht verhindern, so sagten sie, daß sich der Mörder im Auto selbst verletzte, denn er wollte vom Prozeß ausgeschlossen werden. Weder äußerte er sich zur Person, noch legte er die Verkleidung ab, daß dies akzeptiert wurde, ist ausgesprochen unüblich. Einer seiner Anwälte verlas eine Erklärung für ihn, mit der versucht wurde, die Mordtat als Handlung im Affekt zu beschreiben, für einen späteren Revisionsantrag.

Jeder wurde einer Leibesvisitation unterzogen – ob Elwy Okaz mit seinen beiden Gehstützen wegen der Beinverletzung, der ägyptische Botschafter oder andere hochstehende Repräsentanten – alle waren offenbar unter Verdacht und wurden leibesvisitiert, was ein kompletter Unsinn war.

Wäre man am Anfang der Geschichte halbwegs so sorgfältig vorgegangen, hätte eine Kontrolle des Rucksacks des Angeklagten verhindert, daß er sein Messer mit in das Gericht nehmen konnte, was ein, beinahe zwei Menschenleben gerettet hätte. Und nun geschah so viel, viel zu viel, zum Schutze des Mörders... Eine böse Posse.

„Im Namen des Volkes?“

Der Täter wurde nur einmal zur Ordnung gerufen, ansonsten ließ ihn die Richterin gewähren, der Prozeß sollte zügig beendet werden – denn er war sehr teuer, und, so sagte es der Pressesprecher des Landgerichts Dresden: „Die Würde des Gerichts war wichtiger“.

Mit Verlaub: Welche Würde? Die Würde von Marwa el-Sherbini, die ihres Mannes Elwy Okaz und die ihres kleinen Sohnes? Oder die Würde einer komplett versagt habenden deutschen Gerichtsbarkeit? Und: wie steht es um unsere Würde? Haben wir Bürger keine? Spricht die Justiz nicht „im Namen des Volkes“ Recht?

Es fielen zwei weitere Sätze: Auf die Frage, warum ein so übertriebener Sicherheitsaufwand erfolgte, hieß es: „Es geht um den Schutz des Täters.“ Und auf die ungläubige Nachfrage, ob er das denn ernst gemeint haben könnte, wurde der freundliche Pressesprecher des Dresdner Gerichts ungehalten: „Ja, wollen Sie vielleicht Lynchjustiz in Deutschland zulassen?“ Da war die freundliche Maske gefallen und hervor trat das Gesicht des Rassismus. Denn: Wer steht hier unausgesprochen im Verdacht, Lynchjustiz betreiben zu wollen? Und was berichtet uns das in Dresden Geschehene?

Würdig oder rassistisch?

Ich meine: Rassistisch ist dieses Gericht, wenn es sich einbildet, es hätte eine "Würde" zu verteidigen. Ein Gericht, das eine junge Frau nicht davor schützen konnte, von einem Täter, den man mindestens falsch eingeschätzt hatte, ermordet zu werden. Ein Gericht, das es nicht schaffte, einem potentiellen Täter klarzumachen, daß nicht Marwa el-Sherbini, sondern der deutsche Staat an der Verurteilung eines Rassisten interessiert war und daß Marwa el-Sherbini tatsächlich nur eine Zeugin war – so ein Gericht hat keine Würde und braucht sie deshalb auch nicht zu verteidigen. Marwa el Sherbini hatte den Beleidiger nicht angezeigt. Sie wäre als Zeugin der Justiz zu schützen gewesen.

Ein Gericht, das einen Polizisten schützt, der irrtümlich den Ehemann und nicht den Täter durch einen Schuß so stark verletzt, daß er gestorben wäre, hätte nicht der Pflichtanwalt des Täters eine Sanitäterausbildung gehabt und das verletzte Bein des Ehemannes fachmännisch abgebunden - er wäre am Ort verblutet, zusammen mit seiner Frau und vor den Augen des gemeinsamen dreijährigen Sohnes - dieses Gericht hat keine Würde zu verteidigen. Da der Ehemann in Ohnmacht fiel, konnte er auch sein Kind nicht trösten, das ohne verwandtschaftlichen oder freundschaftlichen Schutz war und  a l l e i n  zu einer Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht wurde und danach  a l l e i n  für zwei Tage in ein Heim. In solch großer Not braucht ein Kind seine Muttersprache und natürlich Menschen, die es kennt. Wer dies nicht erkennt, muß sich nicht wundern, wenn man ihm noch mal Rassismus vorwirft. Denn man ging bei dieser Behörde offensichtlich davon aus, daß Vater und Mutter in Dresden, wo sie immerhin schon drei Jahre wohnten, keine Freunde hätten, die sich um ihr Kind kümmern würden. Ohne Bedenken hat man die Tragödie und damit das Trauma des Kindes für den Rest seines Lebens vergrößert. Das ist unverzeihlich.

Die Tragödie des Kindes verharmlost

„Eine große Traurigkeit ist in seinen Augen", erzählte später ein Verwandter. Denn die Sorge um das Kind stand zu keinem Zeitpunkt für die Justiz an erster Stelle. Zwar schildert ein Wachmann, daß er mit dem Kind gespielt habe, wie ruhig es gewesen sei, nur habe es später die eigenen Sachen nicht wieder anziehen wollen. „Sie sind schmutzig“, habe der kleine Junge gesagt... Wer das so weitererzählt, der verharmlost die Tragödie des Kindes. Man könnte vermuten, daß sich das gesamte Gericht auf eine Geschichte geeinigt hat, um „unschuldig“ zu bleiben.  

Und diente die Tatsache, daß die Ermittlungen gegen den Polizisten so lange liefen wie der Prozeß gegen den Mörder stattfand, etwa dem Schutz des Schützen? Jedenfalls musste er in dem Verfahren nicht selber aussagen: die anderen Polizisten und Zeugen schilderten sein Verhalten und ihr eigenes. Widersprüche traten so nicht auf – weil man sich verabredet hatte? Wenn man dem Polizisten nichts vorzuwerfen hatte, warum hat er nicht im Mordprozeß ausgesagt als Retter aller Anwesenden am Tattag?

Ermittlungen gegen den Polizisten eingestellt

Nach dem Ende des Prozesses wurden alle Ermittlungen gegen den Polizisten eingestellt. Eine Pressemitteilung suggerierte, der Ehemann solle doch einsehen, daß das Eingreifen des Polizisten die schreckliche Situation beendet habe - sowohl für der Ehemann als auch für das Kind und alle anderen - es ging aber nur "um alle anderen", denn hätte man auch einem toten Ehemann, sozusagen posthum, geraten, einverstanden gewesen zu sein, daß man die schreckliche Situation auf diese Weise beenden mußte?

Was hätte das Gericht gesagt, wenn die Wahrheit über den Schuß und die Folgen schon am ersten Tag, also am 1. Juli 2009, bekannt gewesen wären? Was hätte die Öffentlichkeit dazu gesagt?

Kein Schuldbewußtsein

Das Gericht zeigt bis heute, trotz der Tatsache, daß es immerhin einen Rassisten bestrafen wollte, und in einem Berufungsverfahren sogar noch stärker bestrafen wollte, was in Deutschland auch nicht gang und gäbe ist - leider, darüber hinaus kein Verantwortungsbewußtsein dem Ehemann Elwy Okaz und dem Kind gegenüber. Es hat kein Schuldbewußtsein, und das könnte unbewußter Rassismus sein.

Die Vorbereitung auf den Hauptprozeß hatte bizarre Züge. Im Internet zu forschen, ob irgendwelche arabischen oder muslimischen Menschen zu irgendwelchen Racheakten aufrufen könnten und wenn man nach langem Suchen irgendwo in Ägypten jemanden gefunden zu haben meinte, damit das Anbringen einer sehr teuren, hohen Glastrennscheibe rechtfertigte, die das Gericht samt Täter, aber keineswegs die Zuschauer schützen sollte - ist das mit der Würde eines deutschen Gerichtes vereinbar?

Welch ein Täterbild macht man sich von einem "Rachsüchtigen"? War es der erste Mordprozeß am Dresdner Gericht? Ist ein Rachegedanke eines Moslems oder Arabers - sollte er tatsächlich geäußert werden - schlimmer als der Rachegedanke eines Nicht-Moslems?

Rächende Moslems?

Die Duldung einer Totalvermummung des Täters während des gesamten Prozesses mit internationalen Pressevertretern ist bizarr, wenn man bedenkt, daß man als Linker oder Deutscher mit Migrationshintergrund bei Demonstrationen schon dann von der Polizei zusammengeschlagen werden kann, wenn man sich bei Kälte kurz ein Tuch über den Mund zieht und dies dann als Vermummung gilt – zum Beispiel in Berlin. War es wirklich die Würde des Gerichts, die eher gewahrt werden sollte als sich mit dem Täter auseinanderzusetzen, daß er sein Gesicht zeigen muß? Steckt dahinter nicht der Gedanke: Die rächenden Moslems oder Araber könnten ihn wiedererkennen?

Oder noch anders: Hat man so der Öffentlichkeit vorenthalten können, daß der Täter eher hell aussieht im Gegensatz zum Ehemann der ermordeten Frau und so der Gedanke, der Polizist könnte unbewußt aus rassistischer Spontanreaktion gehandelt haben, durchaus berechtigt ist?

Daß das Gericht all das nicht erkennen kann, ist kein Zeichen dafür, daß es sich nicht rassistisch verhalten hat.

Beschwerde gegen den Polizisten abgewiesen

Und zum Schluß die Frage: Was glaubte das Gericht würde im Herzen von Elwy Okaz vorgehen, wenn er feststellen muß, daß die Ermittlungen gegen den Polizisten, der auf ihn schoß und nie sein Bedauern geäußert hat darüber, daß er ihn zusätzlich verletzte, einfach eingestellt wurden. Noch dazu mit einer Erklärung des Gerichts, die sehr fragwürdig klingt: In dem Moment, als der Polizist auf die Kämpfenden zielte, habe Elwy Okaz die Hand am Schaft des Messers gehabt, der Mörder habe in die Klinge gegriffen, so geschah der Irrtum.

Hätte er wirklich dem Mörder gerade das Messer entrungen und wäre ausgerechnet in diesem Moment niedergeschossen worden – welch eine zusätzliche unermeßliche Ungerechtigkeit. Nun wurde seine Beschwerde gegen den Polizisten abgewiesen. Es bleibt ihm juristisch eine Klageerzwingung.

Von dem so Gequälten zu verlangen, er möge die gerichtliche Entscheidung widerspruchslos anerkennen, was ist das? Bis zum höchsten deutschen Gericht will er gehen, um sein Recht zu erstreiten, hört man. Der Vater von Marwa el-Sherbini starb vor kurzem an Herzversagen... Daß dieser Tod mit dem Mord an seiner Tochter nichts zu tun hat, ist nicht sicher.

Genç-Preis „für ein friedliches Miteinander“

In Solingen brannte 1993 das Haus der Familie Genç. Fünf Menschen starben, schrecklicherweise war es nicht das einzige von Ausländern bewohnte Haus, das in Deutschland brannte. Die deutsch-türkische Gesundheitsstiftung vergibt inzwischen einen Genç-Preis „für ein friedliches Miteinander“. Im Juni wird ihn Elwy Okaz entgegennehmen, er wird für seinen Mut geehrt, nach allem Leid, das er erfahren hat, die Kraft aufgebracht zu haben, den Prozeß gegen den Mörder seiner Frau mitzuverfolgen.

So treffen sich die Opfer rassistischer Gewalt in unserem Land und machen sich gegenseitig Mut – und ein deutsches Gericht sucht nach seiner Würde und stärkt einen schießenden Polizisten so sehr, daß er Dr. Sabine Schiffer, der Leiterin des Instituts für Medienverantwortung in Erlangen, eine Anzeige ins Haus schickt, nachdem sie in einem Interview geäußert hatte, die Tatsache, daß er spontan auf den Dunkleren der beiden Ringenden geschossen habe, könnte eventuell einen rassistischen Hintergrund haben.

Wie hatte der Polizist davon erfahren? Nachdem Sabine Schiffer dieses Interview gegeben hatte, erhielt sie wütende Briefe und e-mails, sogar Morddrohungen, sie fühlte sich bedroht, ging zur Polizei und erstattete Anzeige. Geschützt wurde sie nicht, aber so erfuhr der Polizist aus Dresden von ihr. Auf seine Anzeige reagierte sie nicht – das muß sie auch nicht. Kaum waren die Ermittlungen gegen den Polizisten eingestellt, flatterte ihr ein Strafbefehl ins Haus: Wegen Beleidigung soll sie 6.000 Euro bezahlen.

Und dabei hatte sie als Wissenschaftlerin nur eine Formulierung einer möglichen rassistischen Reaktion geäußert. Ich aber meine: Nicht nur der Polizist hat rassistisch reagiert, als er schoß, er war zusätzlich uneinsichtig und wurde bestärkt durch das Umfeld der Staatsanwälte und Richter. Auch wenn der Strafbefehl vom Erlanger Gericht kam, Absprachen mit Dresden muß es gegeben haben.

Der Mörder erhielt die Höchststrafe, sein Anwalt ging in die Revision. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird sie vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgewiesen. Denn der Mörder hat die Höchststrafe verdient.

Und wenn die zwei verbleibenden Beschwerden von Elwy Okaz auch abgewiesen werden, wird nur der Beleidigungsprozeß gegen Dr. Sabine Schiffer wenigstens dazu beitragen, daß vor einem deutschen Gericht in diesem Zusammenhang hoffentlich die richtigen Fragen gestellt werden. Wenigstens das.

Aber diesen beiden mutigen Menschen dürfen wir es nicht allein überlassen, für unser aller Würde und die der Opfer und ihrer Familien zu kämpfen. Ob wirklich Recht gesprochen werden wird, hängt auch von einer kritischen Öffentlichkeit ab.
(NRhZ-Online)

Am Mittwoch, 24. März, soll der Prozess gegen Dr. Sabine Schiffer in Erlangen stattfinden - Beginn um 10.30 Uhr im Amtsgericht Erlangen. Anschließend findet eine Pressekonferenz in den Räumen des Instituts für Medienverantwortung, Goethestraße 6, 91054 Erlangen, statt.