Wie der Radiosender RTBF mitgeteilt hat, soll die zweite Instanz des Gerichtsverfahren entschieden haben dass die Muslima das Kopftuch auch während des Unterrichtes an der Schule aufbehalten darf.
In erster Instanz hatte das Gericht in Charleroi der Schulleitung Recht gegeben, da das damalige angewandte Recht von den Französischem ausging. Die Gemeinde in der die Lehrerin unterrichtete, sei nicht vom französischem Rechtssystem abhängig, und die Lehrerin dürfe daher ihr Kopftuch auch an der Schule und im Unterricht anbehalten.
In erster Instanz hatte das Gericht in Charleroi der Schulleitung Recht gegeben, da das damalige angewandte Recht von den Französischem ausging. Die Gemeinde in der die Lehrerin unterrichtete, sei nicht vom französischem Rechtssystem abhängig, und die Lehrerin dürfe daher ihr Kopftuch auch an der Schule und im Unterricht anbehalten.