Das sagte Oberstaatsanwalt Christian Avenarius. Das Nachrichtenmagazin "Focus" hatte berichtet, der Mann sei psychisch krank. Der Angeklagte sollte laut Angabe des Magazins wegen einer psychischen Erkrankung „womöglich schuldunfähig" sein.
El-Sherbini war am 1. Juli mitten in einem Prozess am Dresdner Landgericht von einem fanatischen Ausländerhasser erstochen worden. Der 28-Jährige steht unter Mordanklage. Sein Strafprozess beginnt unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen am 26. Oktober in Dresden.
Laut "Focus" legt ein Vermerk im Wehrpass des Beschuldigten eine psychische Erkrankung nahe. Die Musterungskommission im russischen Perm habe ihn 1999 vom Wehrdienst befreit.
Oberstaatsanwalt Avenarius entgegnete, dass der 28- Jährige von einem Gutachter untersucht worden sei und dieser keine Belege für eine Schuldunfähigkeit feststellte. „Wir haben aus Russland noch keine Antwort auf die Frage erhalten, warum seinerzeit die Ausmusterung erfolgte", sagte Avenarius.
Die schwangere Marwa El-Sherbini war vor den Augen ihres dreijährigen Sohnes mit 18 Messerstichen getötet worden. Ihr Ehemann wollte sie schützen und erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen durch die Polizei. Der 28-Jährige ist deshalb auch wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt.
Die tödlichen Messerstiche hatten in der deutschen Öffentlichkeit und islamischen Welt heftige Proteste ausgelöst. Der Mordprozess wird unter strengen Sicherheitsauflagen stattfinden. „Das beruht auf einer Gefährdungsanalyse, zu der keine Angaben gemacht werden können", erklärte Avenarius.
source : IRNA
Montag
15 Juni 2009
19:30:00
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Die Staatsanwaltschaft Dresden hat bisher keine Anhaltspunkte für eine Schuldunfähigkeit des Russlanddeutschen, der im Juli die Ägypterin Marwa El-Sherbini erstochen hatte.