Der 16-jährige Kläger sei dazu außerhalb der Unterichtsstunden berechtigt, entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Dienstag. Die Schule müsse dem Kläger ein ungestörtes Beten in einem für andere nicht ohne weiteres zugänglichen Bereich ermöglichen, so das Gericht. Das Diesterweg-Gymnasium im Stadtteil Wedding hatte dem 16-Jährigen zunächst untersagt, in der Schule zu beten. Im März 2008 hatte das Gericht in einem Eilbeschluss entschieden, dass die Schule dem Jugendlichen vorläufig sein Gebet ermöglichen muss. Im Hauptverfahren wurde die Frage nun grundsätzlich geklärt. Die Senatsbildungsverwaltung will gegen das Urteil Berufung einlegen. Sie befürchtet, dass staatliche Schulen ihre Neutralität einbüßen und dass sich dort "Glaubensinseln" bilden könnten. Sie verwies auf die Pflicht des Staates zu weltanschaulicher Neutralität. Das Verwaltungsgericht sieht hingegen keine Störung des Schulbetriebs und verweist auf die Religionsfreiheit.
source : RBB
Montag
15 Juni 2009
19:30:00
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Ein islamische Schüler darf künftig an einem Berliner Gymnasium beten.
Der 16-jährige Kläger sei dazu außerhalb der Unterichtsstunden berechtigt, entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Dienstag. Die Schule müsse dem Kläger ein ungestörtes Beten in einem für andere nicht ohne weiteres zugänglichen Bereich ermöglichen, so das Gericht. Das Diesterweg-Gymnasium im Stadtteil Wedding hatte dem 16-Jährigen zunächst untersagt, in der Schule zu beten. Im März 2008 hatte das Gericht in einem Eilbeschluss entschieden, dass die Schule dem Jugendlichen vorläufig sein Gebet ermöglichen muss. Im Hauptverfahren wurde die Frage nun grundsätzlich geklärt. Die Senatsbildungsverwaltung will gegen das Urteil Berufung einlegen. Sie befürchtet, dass staatliche Schulen ihre Neutralität einbüßen und dass sich dort "Glaubensinseln" bilden könnten. Sie verwies auf die Pflicht des Staates zu weltanschaulicher Neutralität. Das Verwaltungsgericht sieht hingegen keine Störung des Schulbetriebs und verweist auf die Religionsfreiheit.