AhlolBayt News Agency (ABNA)

source : IRIB
Montag

15 Juni 2009

19:30:00
162929

Libanon

Hisbollah warnt vor Aktivitäten der UNIFIL im Südlibanon

Der Abgeordnete der Hisbollah im libanesischen Parlament hat vor Aktivitäten der UNIFIL-Kräfte im Süden des Landes zugunsten des zionistischen Regimes gewarnt.

Hassan Hobbollah wies an gestrigen Freitagnachmittag im Interview mit Al Alam auf die Parteiergreifung der USA für das zionistische Besatzerregime hin und warnte: "Jegliche Aktivitäten der UNIFIL-Kräfte außerhalb der Anordnungen der libanesischen Armee widersprechen den internen Interessen des Landes und sind zugunsten des Besatzerregimes." Hobbollah unterstrich: "Die Kooperationen des Widerstandes und der libanesischen Regierung in Bezug auf die Resolution 1701 geschehen unter Berücksichtigung dieses Grundsatzes, dass die UNIFIL-Kräfte lediglich unter dem Befehl der libanesischen Armee aktiv sein dürfen. Aus diesem Grunde sind diese Kräfte nicht berechtigt, eigenständig Kontrollpunkte zu errichten oder Regionen und Wohnhäuser zu durchsuchen." Der Abgeordnete der Hisbollah im libanesischen Parlament fügte hinzu: "Die UNIFIL ist lediglich als eine internationale Truppe im Südlibanon präsent und erst wenn die libanesische Armee nach Hilfe ruft, können diese Kräfte in Aktion treten." Hobbollah hob ferner hervor: "Das zionistische Regimes missachtet seit Verabschiedung der Resolution 1701 im Jahr 2006 diese Konvention, indem es den libanesischen Lufthoheitsraum verletzt, was aus den Berichten der UNIFIL-Kräfte ersichtlich ist." Der Abgeordnete der Hisbollah weiter: "Es liegt auf der Hand, dass die Weltgemeinschaft im Zusammenhang mit Ausführung der Resolution 1701 eine einseitige Haltung einnimmt und nicht auf die Verletzung dieser Resolution seitens des Besatzerregimes eingeht." Hobbollah deutete dann auf die fortwährende Parteiergreifung des UN-Generalsekretärs für das zionistische Regime hin und warnte: "Die Parteiergreifung der UNO für das Besatzerregime lädiert das Image dieser Organisation, die als ein Schiedsrichter für die Beilegung internationaler Differenzen und Auseinandersetzungen gilt."