Dazu teilte Dawood Mirzakhani heute Morgen im Gespräch mit der amtlichen iranischen Nachrichtenagentur IRNA mit: „Zwei iranische Studenten der Kasaner Bundesuniversität, die vor einem Monat im Visa-Zentrum dieser Universität inhaftiert worden waren, wurden am Freitagabend dank der Bemühungen des Konsulats freigelassen“.
Das Generalkonsulat der Islamischen Republik Iran in Kasan erläuterte in einer am Freitagabend abgegebenen Erklärung seine Maßnahmen zur Unterstützung der beiden inhaftierten iranischen Studenten.
Vor etwa einem Monat gingen laut dieser Erklärung Studenten aus verschiedenen Ländern, darunter Usbekistan, China, Iran, Turkmenistan usw., die an der Kasaner Föderalen Universität studieren, zum „Visa Extension Center“ der besagten Universität, um ihre Studentenvisa verlängern zu lassen.
Nach einem Streit mehrerer Studenten sei die Alarmanlage durch den Sicherheitsdienst des Zentrums aktiviert worden, woraufhin die Polizei dorthin geschickt worden sei, hieß es in der Erklärung weiter.
Die Anwesenheit der Polizei und das Beharren der iranischen Studenten hätten dazu geführt, dass der Streit weiter gegangen sei und die Studenten unmenschlich und unprofessionell von der Polizei geschlagen worden seien. Zwei iranische Studenten seien dabei verhaftet worden.
Entsendung eines Konsulat-Vertreters in die Haftanstalt und Weiterverfolgung der Situation der beiden verletzten Studenten, Vorbereitung und Übermittlung einer Protestnote an das Außenministerium der Russischen Föderation bezüglich der gewaltsamen Behandlung der iranischen Studenten durch die Polizei sowie Bereitstellung von Erläuterungen zur Unfallursache und zum unprofessionellen Eingreifen der örtlichen Polizei in die Angelegenheit zählten zu den Maßnahmen des iranischen Generalskonsulats, hieß in der Erklärung des Konsulats weiter.
Darüber hinaus forderte der wissenschaftliche Attaché der iranischen Botschaft in Russland den Präsidenten und Vizepräsidenten der Kasaner Föderalen Universität für internationale Angelegenheiten auf, sich schnell mit diesem nicht-akademischen Vorfall zu befassen.
342/