Wie der Rat der Mitgliedsländer am Freitag in Brüssel mitteilte, richten sich die Strafmaßnahmen auch gegen fünf Mitglieder der Marine und der Revolutionsgarden. Den insgesamt sechs Betroffenen wird vorgeworfen, weiter Drohnen für Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie Drohnen und Raketen in den Nahen Osten und in die Region des Roten Meeres zu liefern.
Den Angaben zufolge werden die sanktionierenden Personen mit einem Einfrieren ihrer Vermögenswerte und einem Reiseverbot in die Europäische Union belegt. Darüber hinaus ist die direkte oder indirekte Bereitstellung von Geldern sowie die Bereitstellung von wirtschaftlichen Ressourcen für die gelisteten Personen und Einrichtungen verboten.
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