Wie der IGH in einer am Dienstag auf X veröffentlichten Pressemitteilung bekannt gab, hat Mexiko erklärt, dass es eingreifen möchte, um seine Ansicht zur möglichen Auslegung des Inhalts der für diesen Fall relevanten Bestimmungen der Völkermordkonvention darzulegen.
Mexiko berief sich bei der Einreichung seiner Interventionserklärung auf Artikel 63 des IGH-Statuts, nach dem jeder Unterzeichner der Völkermordkonvention die Möglichkeit haben soll, seine bevorzugte Auslegung eines multilateralen Vertrags darzulegen.
„Die Völkermordkonvention verbietet nicht nur Massenmorde, sondern auch ein breiteres Spektrum von Verhaltensweisen, die durch die Absicht vereint werden, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu vernichten“, so Mexiko.
Mexiko hob ferner hervor, dass die absichtliche Behinderung des Zugangs zu humanitärer Hilfe und die Zerstörung des kulturellen Erbes in dem Fall berücksichtigt werden sollten.
Es bleibt ungewiss, ob der IGH dem Antrag Mexikos auf Intervention stattgeben wird.
Kolumbien, Nicaragua und Libyen haben den IGH ebenfalls um eine Intervention zur Unterstützung der südafrikanischen Klage gegen das israelische Regime gebeten.
Belgien, Ägypten, Irland, die Malediven und die Türkei haben ebenfalls ihre Absicht erklärt, sich der Klage anzuschließen.
Südafrika hat im Dezember 2023 eine Völkermordklage gegen Israel wegen seines Krieges im Gazastreifen eingereicht. Laut dem Antrag Südafrikas hat das israelische Vorgehen im Gazastreifen einen genozidialen Charakter, und das Ziel darin besteht, einen wesentlichen Teil der Palästinenser zu vernichten.
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