Israel müsse „seine Militäroffensive und alle anderen Aktionen im Gouvernement Rafah sofort einstellen, die der palästinensischen Gruppe im Gazastreifen Lebensbedingungen auferlegen könnten, die zu ihrer vollständigen oder teilweisen physischen Vernichtung führen könnten“, erklärte der IGH am Freitag.
Anfang Mai drang das israelische Regime trotz weltweiter Warnungen mit Bodentruppen in die Flüchtlingsstadt Rafah ein und zwang UN-Angaben zufolge mehr als 800.000 Menschen zur „Flucht“.
Der IGH, weithin als Weltgerichtshof bekannt, ordnete zudem an, dass das israelische Regime den Grenzübergang Rafah öffnen müsse, um den „ungehinderten“ Zugang humanitärer Hilfe zu gewährleisten.
Israel müsse „den Grenzübergang Rafah offen halten, um die ungehinderte Bereitstellung dringend benötigter Grundversorgungsleistungen und humanitärer Hilfe in großem Umfang zu ermöglichen“, fügte das Gericht in seinem Urteil hinzu.
Das Urteil fiel, nachdem Südafrika den IGH letzte Woche gebeten hatte, ein Ende des Krieges im Gazastreifen und insbesondere in Rafah anzuordnen.
Südafrika hat im Dezember 2023 bei IGH eine Völkermordklage gegen das israelische Regime wegen seines Krieges im Gazastreifen eingereicht. Laut dem Antrag Südafrikas waren Israels Aktionen in Gaza „völkermörderischer Natur, weil sie die Vernichtung eines wesentlichen Teils der nationalen, rassischen und ethnischen Gruppen im Gazastreifen bezwecken“.
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