Mit den Bemühungen und Folgemaßnahmen des Außenministeriums, des Justizministeriums und des Repräsentantenbüros der Islamischen Republik Iran in Eriwan wurden fünf in Armenien inhaftierte iranische Staatsbürger in den Iran überstellt.
Das Außenministerium in Teheran zeigte sich zufrieden mit diesem Ereignis und äußerte die Hoffnung, dass dieses Verfahren die Arbeit der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden beider Länder erleichtern und koordinieren wird.
Dieses Ministerium betonte außerdem, dass es zusammen mit anderen relevanten Institutionen der Verfolgung einer Amnestie und Freilassung iranischer Häftlinge oder ihrer Überführung in das Land Priorität in seinen konsularischen und justiziellen Unterstützungsprogrammen eingeräumt habe, und dementsprechend versuche, durch gemeinsame konsularische Kommissionen Rechtshilfeverträge abzuschließen und umzusetzen sowie Verurteilte zu überstellen.
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