AhlolBayt News Agency (ABNA)

source : Parstoday
Sonntag

25 Dezember 2022

18:42:31
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Taliban-Regierung verbietet Beschäftigung von Frauen in Privatunternehmen in Afghanistan

Entgegen ihren früheren Zusagen hat die Taliban Frauen aus dem Arbeitsmarkt weitgehend ausgeschlossen. Die Taliban-Regierung hat in einem neuen am Samstag ausgesprochenen Dekret nationale und internationale Nichtregierungsorganisationen in Afghanistan angewiesen, weiblichen Beschäftigten bis auf Weiteres die Arbeit zu verbieten. Das Finanzministerium der Taliban hat die Anordnung am Samstagnachmittag erlassen und in einem offiziellen Schreiben davor gewarnt, das

Das Taliban-Verbot gilt für mehr als 180 lokale und internationale NGOs, von denen einige von den Vereinten Nationen eingesetzt werden, um humanitäre Dienste zu leisten. Einige von ihnen hätten sich nicht an die Auslegung der islamischen Kleiderordnung gehalten, sagte ein Taliban-Sprecher.

Vier Tage davor hatten sie Frauen mit sofortiger Wirkung von allen Universitäten verbannt, sie dürfen dort nicht mehr lernen oder unterrichten.

Als Reaktion auf diese Anordnung der Taliban erklärten die Vereinten Nationen am Samstagabend in einer Erklärung, sie seien "zutiefst besorgt" über das Beschäftigungsverbot für weibliche Angestellte in Nichtregierungsorganisationen.

In dieser Erklärung hieß es dazu weiter, eine solche Anordnung verletze die grundlegendsten Rechte von Frauen verletzt und stelle auch eine klare Verletzung humanitärer Prinzipien dar.

Die Vereinten Nationen teilte dazu mit, sie würden versuchen, sich mit der Taliban-Führung zu treffen, um Klarheit über diese neue Anordnung zu erlangen.

Die Europäische Union (EU) verurteilte am Samstagabend auch die Entscheidung der Taliban, Frauen die Arbeit in Nichtregierungsorganisationen zu verbieten, und sagte, sie werde die Auswirkungen der Entscheidung der Taliban auf die Aktivitäten der Europäischen Union in Afghanistan bewerten.

Am Samstag protestierten auch in der westafghanischen Stadt Herat Dutzende Frauen gegen ihre Verbannung von den Universitäten.

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