AhlolBayt News Agency (ABNA)

source : Parstoday
Samstag

25 Dezember 2021

17:01:50
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USA haben einem Finanzabkommen mit den Taliban unter Vorbehalt zugestimmt

Die Kontrollbehörde des Finanzministeriums der Vereinigten Staaten (Das Office of Foreign Assets Control des US-Finanzministeriums - OFAC) hat gestern eine Erklärung herausgegeben, in der es die Erteilung von drei Lizenzen zur Erleichterung der humanitären Hilfe für Afghanistan, einschließlich der bedingten finanziellen Zusammenarbeit mit den Taliban, bekannt gegeben hat.

Wie die Ahlulbayt Nachrichtenagentur ABNA berichtet, Dies teilte der stellvertretende US-Finanzminister Wally Adeyemo mit und sagte dazu weiter: Afghanistans Wirtschaft steht vor großen Herausforderungen, die durch die langjährige Abhängigkeit von Auslandshilfe, Finanzhilfe und durch Flucht des Privatsektors aufgrund der Taliban-Vorherrschaft, der Dürre, struktureller makroökonomischer Probleme und der Corona-Epidemie, noch verstärkt wurden.

Laut der Erklärung erlaubt die Generallizenz Nr. 17 " die Durchführung aller Transaktionen und Aktivitäten im Zusammenhang mit den Taliban unter bestimmten Bedingungen von Mitarbeitern der US-Regierung, Spendern oder Auftragnehmern."

Die Generallizenz Nr. 18 autorisiert auch "alle Transaktionen und Aktivitäten im Zusammenhang mit den Taliban, die besonderen Bedingungen für das offizielle Verhalten bestimmter internationaler Organisationen und anderer internationaler Organisationen durch deren Mitarbeiter, Geldgeber oder Auftragnehmer unterliegen".

Die vom US-Finanzministerium ausgestellte Generallizenz Nr. 19 erlaubt unter bestimmten Bedingungen auch alle Transaktionen und Aktivitäten im Zusammenhang mit den Taliban, die für die Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen erforderlich sind.

Zu diesen Bedingungen gehören laut der Erklärung humanitäre Projekte zur Deckung grundlegender menschlicher Bedürfnisse, Aktivitäten zur Rechtsstaatlichkeit, Bürgerbeteiligung, staatliche Rechenschaftspflicht und Transparenz, Menschenrechte und Grundfreiheiten, Zugang zu Informationen und zivilgesellschaftlichen Entwicklungs-, und Bildungsprojekten, nicht-kommerzielle Entwicklungsprojekte, die direkt den Menschen in Afghanistan dienen sowie die Umwelt und die natürlichen Ressourcen schützen.

In der Erklärung heißt es weiter: Im Office of Foreign Assets Control des US-Finanzministeriums gibt es keine Sanktion, die die Ausfuhr oder Wiederausfuhr von Waren oder Dienstleistungen nach Afghanistan, den Transfer oder die Überweisung von Geldern nach und aus Afghanistan oder Operationen in Afghanistan verbietet, vorausgesetzt, dass an solchen Transaktionen oder Aktivitäten keine Personen, sanktionierten Einrichtungen oder Eigentum beteiligt sind.

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