Wie die Ahlulbayt Nachrichtenagentur ABNA berichtet, Behrouz Kamalvandi, der Sprecher der iranischen Atomenergieorganisation, sagte in Bezug auf die widersprüchlichen Nachrichten im Zusammenhang mit der Wiederinstallierung von Überwachungskameras der Internationalen Atomenergiebehörde: „Nach dem Meinungsaustausch zwischen der iranischen Atomenergieorganisation und der Internationalen Atomenergiebehörde, insbesondere auf der Grundlage der jüngsten Gespräche zwischen dem Vorsitzenden der iranischen Atomenergieorganisation Mohammad Eslami und dem IAEA-Generaldirektor Rafael Grossi, wurde beschlossen, dass die Agentur die erforderliche Zusammenarbeit leistet, um die technischen, sicherheitstechnischen und rechtlichen Aspekte der Kameras der Agentur im Komplex ‘Tesa‘ in Karaj sorgfältig zu prüfen. Damit sollen Bedenken ausgeräumt werden, um sicherzustellen, dass Saboteure diese Kameras nicht verwenden.“
Kamalvandi erklärte weiter: „Obwohl es diesbezüglich bereits Untersuchungen gegeben hat, und im Allgemeinen diese Kameras auch während der Installation weitreichenden Schutz- und Sicherheitskontrollen unterzogen werden, sind trotzdem aufgrund der vorherigen Vorfälle detailliertere Untersuchungen geplant. Wegen der Immunität dieser Kameras ist es natürlich nicht möglich, sie ohne Zustimmung der Agentur zu öffnen. Zu diesem Zweck hätten beide Seiten vereinbart, Iran eine Kamera für detaillierte technische Inspektionen zur Verfügung zu stellen, so der Sprecher.“
Kamalvandi fügte hinzu: „Die Kameras werden so installiert, dass sie Bilder aufnehmen und sie in ihren Speichern aufbewahren. Wenn die Speicher voll seien, würden die Speicherkarten entnommen und in das gemeinsame Siegel Irans und der Agentur gelegt. Mit anderen Worten, habe die Agentur keinerlei Zugang zu diesen Informationen.“ Dies geschehe in Übereinstimmung mit dem Gesetz über strategische Maßnahmen zur Aufhebung von Sanktionen und zum Schutz der Interessen der iranischen Nation, das vom Parlament der Islamischen Republik Iran verabschiedet wurde, wonach die IAEA keine über die Sicherheitsvereinbarung hinausgehende Aufsicht haben kann.
Zum Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen an die Agentur sagte er: „Die aufgezeichneten Informationen werden der Agentur nur zur Verfügung gestellt, wenn der gesetzliche Zweck erreicht wird, bzw. wenn alle Sanktionen aufgehoben sind, können wir diese Informationen der Agentur zur Verfügung stellen, um ihr regulatorisches Wissen, das sogenannte Kontinuitätswissen (knowledge of continuity), weiterzuführen.“
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