Wie die Ahlulbayt Nachrichtenagentur ABNA berichtet, In einem Brief an den Vorsitzenden des UN-Sicherheitsrats vom Freitag verwies Zahra Ershadi auf die jüngsten Drohungen israelischer Verantwortungsträger, darunter auch des Premierministers, gegen das friedliche Atomprogramm des Iran und erklärte: In einem kürzlich geführten Interview räumte der israelische Premierminister, wenn auch implizit, die verdeckten Angriffe des israelischen Regimes auf das friedliche Atomprogramm des Iran ein und erklärte dreist, dass das Regime solche Angriffe fortsetzen würden.
Attacken des israelischen Regimes gegen eine hochsensible und geschützte Nuklearanlage mit einem hohen Risiko der Freisetzung von radioaktivem Material seien ein krimineller Akt des nuklearen Terrorismus und ein weiteres klares Beispiel für die anhaltende Verletzung des Völkerrechts durch das Regime, sagte Ershadi und fügte hinzu: Angesichts der wachsenden und anhaltenden Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit durch den israelischen Nuklearterrorismus muss die internationale Gemeinschaft solche kriminellen Terrorakte aufs Schärfste verurteilen.
Angesichts der langen Geschichte der Sabotageoperationen des israelischen Regimes gegen die friedlichen Nuklearaktivitäten des Iran und der feigen Ermordung mehrerer iranischer Nuklearwissenschaftler und anderer Wissenschaftler in der Vergangenheit sowie gemeinsamer US-israelischer Cyberoperationen gegen iranische Nuklearanlagen unter Verwendung von Computer-Malware, bekannt als Stuxnet, müsse der Sicherheitsrat seinen Pflichten aus der Charta nachkommen, unterstrich die Vizebotschafterin der Islamischen Republik Iran bei den Vereinten Nationen.
Abschließend warnte Ershadi vor möglichen Fehleinschätzungen oder abenteuerlichen Handlungen des israelischen Regimes und betonte: Wie in den früheren Schreiben Teherans an den Sicherheitsrat dargelegt, hat die Islamische Republik Iran nach internationalem Recht ein angeborenes Recht, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Bürger, Interessen, Einrichtungen und Souveränität vor terroristischen oder störenden Handlungen zu schützen und zu verteidigen.
342/