Wie die Ahlulbayt Nachrichtenagentur ABNA berichtet, „Nach 20 Tagen Bemühungen habe ich es geschafft, einen iranischen Staatsbürger im Gefängnis zu treffen“, sagte Ahmad Masoumifar am Samstag auf Twitter.
„Beweise verweisen auf die Anwendung von Gewalt und Verstöße gegen: Artikel 1, 12 und 16 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (1984), Artikel 7, 9, 10 und 14 des Internationalen Pakts über Bürgerliche und politische Rechte (1966) und Artikel 3, 5 und 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention (1950)“, sagte Masoumifar.
Er erklärte, dass die Rechtsanwälte diesbezüglich eine Beschwerde bei der zuständigen Justizbehörde eingereicht hätten.
In einer Mitteilung an das Außenministerium und das Justizministerium sagte der Gesandte: „Ich habe eine unabhängige Untersuchung bezüglich der Verletzung der Rechte des Gefangenen, der Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung, der Entweihung religiöser Überzeugungen und der Zufügung von körperlicher und geistiger Folter des iranischen Staatsbürgers eingereicht.“
Masoumifar fügte hinzu, dass er den Fall weiterverfolgen wird, bis ein überzeugendes Ergebnis erzielt wird.
Ende letzten Monats gab der iranische Botschafter bekannt, dass „ein Iraner beim Ghadir-Fest von Beamten eines schwedischen Internierungslagers brutal zusammengeschlagen wurde“.
Er versprach, dem Thema nachzugehen, und sagte, er habe einen sofortigen Besuch beim Gefangenen beantragt, um seine Gesundheit zu gewährleisten.
Zwei Tage später sagte der Sprecher des iranischen Außenministeriums, Saeed Khatibzadeh, Iran habe offiziell bei der schwedischen Regierung Protest eingereicht.
„Dieses Thema wird weiterhin auf bilateralen und diplomatischen Kanälen verfolgt“, fügte Khatibzadeh während einer Pressekonferenz am 1. August hinzu.
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