Wie die Ahlulbayt Nachrichtenagentur ABNA berichtet, Die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) teilte am Freitag in einer Erklärung mit, dass IAEA-Generaldirektor Rafael Grossi am 17. Juni den iranischen Verantwortungsträgern diesbezüglich geschrieben, jedoch bislang keine Antwort erhalten habe, ob Teheran an dem Erhalt der Vereinbarung interessiert sei!
Der Generaldirektor der Internationalen Atomenergiebehörde sagte vergangene Woche in einem Interview mit Bloomberg, dass die IAEA noch keinen Vorschlag aus Iran erhalten habe, die zwischen den beiden Seiten getroffene technische Vereinbarung zu verlängern.
Der iranische IAEA-Vertreter in Wien stellte als Reaktion auf die Äußerungen des IAEA-Generaldirektors über die Verlängerung der technischen Vereinbarungen zwischen den beiden Seiten klar, dass diese Vereinbarung keine Verpflichtung beinhalte.
Kazem Gharibabadi sagte am Freitag gegenüber Reportern: Obwohl zwischen der IAEA und Iran eine dreimonatige gemeinsame technische Vereinbarung getroffen wurde, sollte jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Grundlage dieser Vereinbarung darin bestand, die politischen Verhandlungen zu erleichtern und zu ihrem Erfolg im Sinne Teherans beizutragen, jedoch nicht Iran zur Einhaltung IAEA-Forderung zu verpflichten.
Er fügte hinzu: "Laut der politischen Entscheidung des Iran ist die Rolle der Agentur nur die eines Vollstreckers."
Gharibabadi erinnerte daran, dass Iran diese Vereinbarung mit der IAEA nach drei Monaten nicht verlängerte und nur im Rahmen einer politischen Entscheidung für einen weiteren Monat fortsetzte.
Die Fortsetzung oder Nicht-Fortsetzung dieses Prozesses hat nichts mit den Schutzverpflichtungen Teheran zu tun, da das Land weiterhin seinen Verpflichtungen über die Sicherheitsmaßnahmen nachkommt.
Der ständige Vertreter Irans bei den in Wien ansässigen internationalen Organisationen fuhr fort: "Was Iran zu erfüllen verpflichtet ist, sind Vereinbarungen über Sicherheitsmaßnahmen, nicht weniger und nicht mehr."
Iran hat am 23. Februar 2021 in Übereinstimmung mit der Umsetzung von Artikel (6 ) des Gesetzes "Strategische Maßnahmen zur Aufhebung von Sanktionen und zum Schutz der Interessen der iranischen Nation", das vom Parlament des Landes beschlossen wurde, die über die vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen hinausgehende Aufsicht und die freiwillige Umsetzung des Zusatzprotokolls ausgesetzt.
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