Die Frau ist mit einem Franzosen verheiratet und Mutter von drei französischen Kindern. Dennoch urteilt das oberste Verwaltungsgericht: "Die radikale Religionspraxis ist mit den Werten der Republik unvereinbar".
Frau Fayeze M. 32 Jahre alt und lebt im Osten von Paris. Sie lebt seit 2000 in Frankreich und beherrscht die französische Sprache. Ihr Antrag auf die Einbürgerung wurde erst im Jahr 2005 vom Amtsgericht abgelehnt, sie ging dann in die Berufung mit dem Argument: "Die Religionsfreiheit ist in der französischen Verfassung verankert." Nun hat auch das Verwaltungsgericht ihren Einbürgerungsantrag abgelehnt.
Frau Fayeze M. 32 Jahre alt und lebt im Osten von Paris. Sie lebt seit 2000 in Frankreich und beherrscht die französische Sprache. Ihr Antrag auf die Einbürgerung wurde erst im Jahr 2005 vom Amtsgericht abgelehnt, sie ging dann in die Berufung mit dem Argument: "Die Religionsfreiheit ist in der französischen Verfassung verankert." Nun hat auch das Verwaltungsgericht ihren Einbürgerungsantrag abgelehnt.