AhlolBayt News Agency (ABNA)

source : parstoday
Donnerstag

22 April 2021

21:05:23
1134026

Großbritannien will Soldaten vor Anklagen wegen Kriegsverbrechen schützen

Die britische Regierung hat dem Unterhaus einen Gesetzentwurf vorgelegt, um das Militärpersonal vor Strafverfolgung wegen Kriegsverbrechen im Irak und in Afghanistan zu schützen.

Wie die Ahlulbayt Nachrichtenagentur ABNA berichtet, Angesichts der Verurteilungen durch Menschenrechtsgruppen und pensionierte Beamte sowie der Opposition des britischen Oberhauses beschloss die Regierung, die Vorbereitungen zu unterbrechen, um die Soldaten vor Beschuldigungen für Folter, Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen.

Die vorgeschlagene Gesetzgebung würde die britischen Truppen auch vor mehreren anderen Anschuldigungen wie vorsätzlichem Töten, grausamer und unmenschlicher Behandlung und Geiselnahme schützen.

Laut dem "Overseas Operations Bill", der eine fünfjährige Beschränkung der Anklage gegen Veteranen vorsieht, würde eine Strafverfolgung die Erlaubnis des Generalstaatsanwalts erfordern.

In der Zwischenzeit prangerte der Labour-Abgeordnete Kevan Jones die Gesetzesvorlage als "Wahlspielerei" in der parlamentarischen Debatte an und sagte, sie sei "grundsätzlich unehrlich", weil sie nicht das erreichen würde, was die Regierung versprochen habe.

John McDonnell, von 2015 bis 2020 Schatzkanzler in Jeremy Corbyns Schattenkabinett, sagte, dass das Kabinett von Boris Johnson „eine Kultur der Straflosigkeit schafft, in der die grundlegenden Standards der Rechenschaftspflicht zerrissen werden“, und fügte hinzu, dass „die britische Regierung den gesetzlichen Rahmen, den Nürnberg geschaffen hat, zerfetzt.“

In der Zwischenzeit sagte Fatou Bensouda, Generalstaatsanwältin des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), es gebe eine "vernünftige Grundlage" dafür, dass britische Truppen im Irak Kriegsverbrechen begangen hätten, darunter vorsätzliches Töten, Folter und Vergewaltigung. Daher würden die Versuche, diese Verbrechen zu tünchen, die Fälle vor den IStGH bringen.

Mehrere Experten für die Gesetze des bewaffneten Konflikts sind der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen die Genfer Konventionen und die Konvention der Vereinten Nationen gegen Folter untergraben und dementsprechend gegen das Völkerrecht verstoßen würden.

342/