AhlolBayt News Agency (ABNA)

source : IRIB
Montag

15 Juni 2009

19:30:00
112908

Deutschland

Muslimin bekommt vor Gericht in Leipzig Recht

Referendarinnen darf das Tragen eines Kopftuches im Unterricht nicht verwehrt werden. Das hat am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Damit hat das Land Bremen den so genannten Kopftuchstreit verloren. Bremen hatte einer Muslimin mit deutschem Pass ein Referendariat in einem öffentlich- rechtlichen Arbeitsverhältnis verwehrt. Als Begründung wurde genannt, dass sie das Kopftuch während des Unterrichtes nicht ablegen wollte. Dies stellt nach dem Urteil eine unzulässigen Eingriff in die im Grundgesetz garantierte Berufsfreiheit dar. Von Lehrkräften, die beamtet oder vom Staat angestellt seien, könne dagegen verlangt werden, das Kopftuch abzulegen. Der Hintergrund: Die Muslimin hatte an der Bremer Uni das erste Staatsexamen für Deutsch und Religionskunde abgelegt. Weil sie das Kopftuch für sich als verbindlich betrachtet, wurde sie allerdings nicht zum Referendariat im Beamtenverhältnis zugelassen. Dies hatte das Oberverwaltungsgwericht Bremen für rechtmäßig erachtet.