AhlolBayt News Agency (ABNA)

source : islam.de
Montag

15 Juni 2009

19:30:00
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Guantanamo

"Häftlinge haben Recht auf Zugang zu ordentlichen Gefängnissen"

Grundsatzurteil des Obersten Gerichtes: Gefangene in Guantanamo haben Recht auf Zugang zu ordentlichen Gerichten. Bisherige Praxis verstoße gegen die Verfassung.

Im Streit um die Rechte der Insassen im US-Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba hat das Oberste Gericht in Washington der Regierung von Präsident George W. Bush eine schwere Niederlage bereitet. Die höchsten Richter stellten sich in ihrem Grundsatzurteil auf die Seite der klagenden Gefangenen und räumten diesen das Recht auf Zugang zu ordentlichen Gerichten in den USA ein. Die bisherige Praxis, den Gefangenen dieses Recht zu verwehren, verstoße gegen die Verfassung, urteilten die Richter mit knapper Mehrheit von fünf zu vier Stimmen.

Washington hatte bislang darauf bestanden, dass nur eigens eingerichtete Militärtribunale für die Gefangenen zuständig seien. Diese auch unter US-Rechtsexperten heftig umstrittene Praxis verwarfen die Obersten Richter in ihrer Entscheidung. Darin heißt es, die Insassen "haben das verfassungsmäßige Recht auf Habeas Corpus". Unter diesem alten Rechtsgrundsatz (lateinisch: "Du sollst über deinen Körper verfügen") versteht die US-Verfassung das Recht eines jeden Gefangenen, die Gründe für seine Inhaftierung von einem ordentlichen Gericht prüfen zu lassen. In der modernen Rechtspraxis in den USA handelt es sich dabei de facto um eine zusätzliche Berufungsmöglichkeit vor Gericht.

Der Richterspruch könnte eine Prozesslawine der noch rund 270 in Guantanamo verbliebenen Gefangenen nach sich ziehen. Das Urteil dürfte ihnen die Türen zu Bundesgerichten auf dem Gebiet der USA öffnen. Dort dürften sie die Möglichkeit haben, von der Regierung die Vorlage von Verdachtsmomenten und Beweismaterial zu verlangen, mit der diese die weitere Inhaftierung der Insassen rechtfertigt. Bislang hat sich die Regierung immer geweigert, die individuellen Haftgründe zu erklären. Sie verwies dabei auf Geheimhaltung im Interesse der nationalen Sicherheit.

Die Regierung hatte vor dem Obersten Gericht für eine Beibehaltung der bisherigen Praxis geworben und dabei argumentiert, dass die Habeas-Corpus-Regelung nicht für die Guantanamo-Häftlinge gilt, da diese weder US-Bürger seien noch sich auf US-Territorium befänden. Diesem Argument folgten die Obersten Richter nicht. Sie erkannten zwar an, dass sich Guantanamo auf kubanischem Boden befände; allerdings verhielten sich US-Behörden dort so, als seien sie auf US-Staatsgebiet. Deshalb kämen den dort Inhaftierten all jene verfassungsmäßigen Rechte zu, die auch den Bewohnern der USA zustünden.