AhlolBayt News Agency (ABNA)

source : Parstoday
Dienstag

23 Februar 2021

12:47:14
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Iran: Jeder zusätzliche Zugang der Internationalen Atomenergiebehörde ausgesetzt

Gemäß dem Gesetz "Strategische Maßnahmen zur Aufhebung von Sanktionen und zum Schutz der Rechte der iranischen Nation" ist der zusätzliche Zugang der Internationalen Atomenergiebehörde im Iran ab gestern Mitternacht ausgesetzt worden.

Wie die Ahlulbayt Nachrichtenagentur ABNA berichtet, "Kazem Gharibabadi", Irans ständiger Vertreter bei internationalen Organisationen mit Sitz in Wien, sagte gestern Abend gegenüber Reportern: Ab Montag Mitternacht haben wir keine Verpflichtungen mehr als Schutzmaßnahmen, und die erforderlichen Anordnungen  sind  an die iranische Atombehörde  erteilt worden.

Gharibabadi gab letzte Woche bekannt, er  habe dem Generaldirektor der Internationalen Atomenergiebehörde ein Schreiben vorgelegt, in dem die Suspendierung  der freiwilligen Aktionen des Iran im Rahmen des gemeinsamen umfassenden Aktionsplans (JCPoA/Atomabkommen)  mitgeteilt worden sei.

Er fügte hinzu,  die Zusammenarbeit zwischen dem Iran und der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA)  von nun an ausschließlich auf der Grundlage von Schutzverpflichtungen fortgesetzt, bis die Aufhebung der Sanktionen auf praktische und greifbare Weise den Weg für den Iran ebne, zur  diesen Verpflichtungen  zurückzukehren.

Das Parlament der Islamischen Republik Iran  hat am 1. Dezember letzten Jahres ein Gesetz verabschiedet, das die iranische Regierung verpflichtet, die Zusammenarbeit mit der IAEA einzuschränken, falls  US-Sanktionen fortbestehen, und auch weitere Schritte zu unternehmen, um ihre Verpflichtungen aus dem Atomabkommen zu reduzieren.

Gemäß Artikel 6 dieses Gesetzes "ist die Regierung der Islamischen Republik Iran verpflichtet,   innerhalb von zwei Monaten nach Verabschiedung dieses Gesetzes den Aufsichtszugang über das NPT-Zusatzprotokoll  hinaus  gemäß den Absätzen  26 und 36 Absätzen des Atomabkommens auszusetzen.

Gemäß den Absätzen 26 und 36 des JCPoA hat der Iran das Recht, seine Verpflichtungen ganz oder teilweise auszusetzen, wenn die andere Seite ihren Verpflichtungen nicht nachkommt.

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