Kazem Gharibabadi, der ständige Vertreter der Islamischen Republik Iran bei den in Wien ansässigen internationalen Organisationen, gab dies am Montagabend bekannt.
Er erklärte, dass Irans Maßnahmen bei der Einstellung seiner Verpflichtungen im Rahmen des Atomabkommens, zur Umsetzung des vom iranischen Parlament verabschiedeten Gesetzes zur Aufhebung der Sanktionen und zum Schutz der Interessen des iranischen Volkes im Einklang mit den Rechten der Islamischen Republik Iran gemäß Artikel 26 und 36 des JCPOA, erfolgten.
Gharibabadi betonte: "Die Zusammenarbeit zwischen Iran und der IAEA wird von nun an ausschließlich auf der Grundlage der Sicherheitsvereinbarungen fortgesetzt, bis die Aufhebung der Sanktionen praktisch greifbar und spürbar ist und dadurch die Rückkehr Irans zur Umsetzung seiner Verpflichtungen ermöglicht. "
Das iranische Parlament hat im Rahmen seiner schrittweisen Reduzierung der nuklearen Verpflichtungen und des Schreibens des Präsidenten der Islamischen Republik Iran an die europäischen Länder als Reaktion auf die feindlichen Maßnahmen der USA gegen Iran und deren Unterstützung durch die europäischen Länder, einen strategischer Aktionsplan zur Aufhebung der Sanktionen verabschiedet.
Gemäß Artikel 1 dieses Plans ist die iranische Atomenergieorganisation verpflichtet, auf 20 Prozent angereichertes Uran für friedliche Zwecke zu produzieren und jährlich mindestens 120 kg davon im Land zu lagern. Die genannte Organisation ist außerdem verpflichtet, den Bedarf Irans an über 20-prozentigem Uran für die friedliche Nutzung vollständig und unverzüglich bereitzustellen.
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