Wie die Ahlulbayt Nachrichtenagentur ABNA berichtet, Gharibabadi erklärte am Sonntag vor Reportern: "Der Schutz vertraulicher Informationen bezüglich Fragen, die interne Vorschriften der IAEA betreffen, ist seit langem ein grundlegendes Thema in den Beratungen zwischen der Agentur und Iran. Trotz der bestehenden einschlägigen Vorschriften stellt das Problem des unbefugten Zugriffs auf vertrauliche Informationen der Agentur bzw. deren Durchsickern eine große Herausforderung in den Beziehungen zwischen der IAEA und der Islamischen Republik Iran in den letzten zwei Jahrzehnten dar.
Der iranische IAEA-Botschafter fügte hinzu: "Die Bedenken Irans hinsichtlich der Nichteinhaltung der IAEA-Verpflichtung zur Vertraulichkeit von Informationen wurden in den letzten zwei Jahrzehnten wiederholt zur Sprache gebracht. Sie sind aber noch nicht angemessen angegangen worden.
Die Weitergabe von Informationen an die Medien erfolgt in der Regel durch Mitgliedsländer. Ohne Zweifel ist die Agentur jedoch für den Schutz vertraulicher Informationen verantwortlich und muss die erforderlichen Richtlinien, Pläne und Prozesse entwickeln, um solche Bedenken auszuräumen oder den gegenwärtigen Zustand zu ändern."
Gharibabadi fuhr fort: "Angesichts der breiten Atomaktivitäten Irans in verschiedenen Bereichen und der umfangreichen Verifizierung des iranischen Atomprogramms durch die IAEA und Veröffentlichung detaillierter Berichte über die Ergebnisse der Verifizierungsaktivitäten kann die Preisgabe vertraulicher Informationen zu kommerziellen, industriellen und technologischen Schäden oder Verlusten führen und die Sicherheit des Landes bedrohen."
In Bezug auf den Inhalt des iranischen Schreibens an die IAEA sagte Gharibabadi, dass in diesem Schreiben auf die rechtlichen Verpflichtungen der Internationalen Atomenergieagentur, die Geheimhaltung bestimmter Informationen zu garantieren, hingewiesen wurde. Darin seien zudem sechs Gründe zu Sorgen Irans aufgeführt worden:
• Aufnahme von unnötig ausführlichen Details in die Berichte des IAEA-Generaldirektors über das iranische Atomprogramm;
• Veröffentlichung der Berichte des Generaldirektors auf dem IAEA-Intranet noch vor deren offizieller Veröffentlichung;
• Befreiung der Mitgliedstaaten von der Verantwortung zum Schutz vertraulicher Informationen, wenn sie auf diese Informationen von einem anderen Mitgliedstaat zugegriffen haben;
• Veröffentlichung der Berichte des Generaldirektors über Entscheidungen des Obersten Rates ohne Rücksicht auf die Zustimmung Irans;
• Unangebrachte Art und Weise, wie das IAEA-Sekretariat den UN-Sicherheitsrat über die Berichte zur Verifizierung der Einhaltung des Atomabkommens durch Iran informiert und die Nichtgeheimhaltung dieser Berichte durch den Weltsicherheitsrat;
• Mangelnde notwendige Aufsicht über die ehemaligen Mitarbeiter der Agentur.
Gharibabadi erklärte ferner, dass Iran in seinem Brief auch 13 Mechanismen vorgeschlagen habe, um die Vertraulichkeit von Informationen zu gewährleisten und Bedenken in Bezug auf dieses Problem auszuräumen.
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