AhlolBayt News Agency (ABNA)

source : Parstoday
Mittwoch

20 Januar 2021

12:09:57
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Iran: Im Falle der Nichtaufhebung der Sanktionen wird IAEA-Inspektoren der Zugang verwehrt

Der Vorsitzende des Parlamentsausschusses für Nationale Sicherheit und Außenpolitik sagte, dass im Falle der Nichtaufhebung der anti-iranischen Sanktionen bis zum 21. Februar 2021, der Zugang der IAEA-Inspektoren zu allen Nuklearanlagen Irans gesperrt werde.

Wie die Ahlulbayt Nachrichtenagentur ABNA berichtet, Mojtaba Zolnor (Dhul-Nur), der Vorsitzende des Parlamentsausschusses für Nationale Sicherheit und Außenpolitik hob am Dienstag in Teheran hervor, dass entsprechend dem Gesetz für 'Strategische Maßnahmen zur Beseitigung von Sanktionen und zum Schutz der Interessen der iranischen Nation' der Zugang der IAEA-Inspektoren zu den iranischen Nuklearanlagen gesperrt werde, wenn die Europäer ihren Verpflichtungen zur Aufhebung der Bank- und Finanzsanktionen und zur Normalisierung der Ölverkäufe nicht nachkommen.

Er fügte hinzu: "Wenn die Sanktionen fortgesetzt werden, werden die Beziehungen Irans zur Internationalen Atomenergiebehörde, IAEA, und ihren Inspektoren auf Ebene des NPT reduziert und der IAEA wird kein weiterer Zugang gewährt. Außerdem werden die Kontrollkameras dieser Organisation abmontiert.

In Bezug auf die Zugangsebenen der IAEA-Inspektoren zu den iranischen Nuklearanlagen sagte Zolnor: "Laut dem NPT gibt es drei Kontrollebenen für die IAEA bei den Inspektionen auf der Grundlage des Zusatzprotokolls und des JCPOA. Die erste Zugangsebene beruht auf dem NPT. Die zweite läuft  über das Zusatzprotokoll, das der Agentur einen besonderen Zugang gewährt, und die dritte Ebene ist das Inspektionssystem, das über das Zusatzprotokoll hinausgeht.

Er fügte hinzu: "Mit der Umsetzung dieses Gesetzes werden die beiden letzten Zugangsebenen vollständig tevidiert und kein IAEA-Inspekteur hat das Recht, unsere kerntechnischen Anlagen zu betreten."

Nach dem 9 Artikel umfassenden Gesetz für 'Strategische Maßnahmen zur Beseitigung von Sanktionen und zum Schutz der Interessen der iranischen Nation', das vom iranischen Parlament am 1. Dezember 2020 verabschiedet wurde, ist die iranische Regierung verpflichtet, die freiwillige Umsetzung des Zusatzprotokolls einen Monat nach Verabschiedung dieses Gesetzes auszusetzen. 

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