Wie die Ahlulbayt Nachrichtenagentur ABNA berichtet, Die palästinensische Nachrichtenagentur „Wafa“ stellte fest, dass die Wahlen in drei Phasen stattfinden werden. Es hieß dort dazu weiter, die Palästinensische Autonomiebehörde werde am 22. Mai Parlamentswahlen und am 31. Juli Präsidentschaftswahlen abhalten, wie aus einem Präsidialdekret hervorgeht. Und wenn die Parlamentswahlen nicht in die zweite Runde gingen, fänden die Wahlen zur Nationalversammlung am 31. August statt.
Die palästinensische gesetzgebende Versammlung besteht aus 132 Mitgliedern, die aus 116 Wahlkreisen im Westjordanland und im Gazastreifen gewählt werden. Die Zahl der Abgeordneten dieses Parlaments stieg nach der Überarbeitung des palästinensischen Wahlgesetzes im Juni 2005 von 88 auf 132, und es wurde beschlossen, die Hälfte dieser Sitze auf der Grundlage des kumulierten Prozentsatzes der Stimmen jeder Partei zu bestimmen.
Die Palästinensische Nationalversammlung ist der Gesetzgeber der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) und wählt die Mitglieder ihres Exekutivkomitees.
Gemäß der Charta der Palästinensischen Befreiungsorganisation und dem Nationalen Abkommen finden Parlamentswahlen nach Möglichkeit statt.
Die Islamisch-Palästinensische Widerstandsbewegung (Hamas) begrüßte das Präsidialdekret durch Mahmud Abbas zur Abhaltung von Wahlen zur Nationalversammlung, zur gesetzgebenden Versammlung und zur Präsidentschaft.
Hamas gab am Samstagmorgen eine Erklärung ab, in der sie das Präsidialdekret als eine wichtige Angelegenheit bezeichnete, die den Interessen des palästinensischen Volkes dient. Sie äußerte ferner die Hoffnung, dass das ein Erfolg werden werde, wobei sie feststellte, dass die Wahl der Führung und der Vertreter das absolute Recht des palästinensischen Volkes ist.
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