ABNA: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Freitag das Kopftuchverbot an Volksschulen für verfassungswidrig erklärt und damit aufgehoben. Das Urteil gilt sofort. Es gibt keine Reparaturfrist. Der Bundeskanzler müsse das nun sofort kundmachen. Das umstrittene Gesetz war von der letzten ÖVP-FPÖ-Regierung beschlossen worden.
Die Regelung greife eine bestimmte Religion, den Islam, ohne nähere Begründung heraus, was dem Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates widerspreche, begründeten die Verfassungsrichterinnen und -richter die Entscheidung. Sie sehen den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Zwar beziehe sich das von der türkis-blauen Regierung eingeführte Verbot nicht ausdrücklich auf das Tragen eines islamischen Kopftuches.
In den Gesetzesmaterialien zum Schulunterrichtsgesetz komme jedoch die Absicht des Gesetzgebers zum Ausdruck, dass konkret das Tragen eines islamischen Kopftuches untersagt werden soll. Das selektive Verbot könne sich nachteilig auf die Inklusion der Schülerinnen auswirken und zu Diskriminierung führen, begründete VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter das Urteil.
VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter
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