AhlolBayt News Agency (ABNA)

source : parstoday
Montag

5 Oktober 2020

11:30:53
1075899

Bergkarabach-Konflikt: Iran verurteilt Angriffe auf Zivilisten und nicht militärische Einrichtungen

Angesichts der Eskalation des Konflikts zwischen Aserbaidschan und Armenien hat die iranische Botschaft in der aserbaidschanischen Hauptstadt Baku jede Verletzung der Rechte unschuldiger Menschen sowie die Beschädigung bzw. Zerstörung von Zivileinrichtungen und Zivileigentum verurteilt.

Wie die Ahlulbayt Nachrichtenagentur ABNA berichtet, Laut offiziellen Quellen in der Republik Aserbaidschan, darunter der Generalstaatsanwaltschaft sind seit Beginn der neuen Kämpfe in der Region Bergkarabach und sieben umliegenden Städten viele aserbaidschanische Zivilisten, Frauen und Kinder getötet oder verletzt sowie viele Zivileinrichtungen zerstört worden", hieß es in einer Erklärung der iranischen Botschaft in Baku.

Weiter hieß es in der Erklärung: "Nach Angaben des Büros des aserbaidschanischen Generalstaatsanwalts wurden am Samstagmorgen 19 unschuldige Menschen getötet und 63 weitere verletzt. Auch 44 zivile Orte und Einrichtungen und 181 Wohnhäuser wurden zerstört."

Die iranische Botschaft bekräftigte die Notwendigkeit, die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht zu respektieren. Unter dem Hinweis auf die internationalen völkerrechtlichen Vorschriften für bewaffnete Konflikte verurteilte sie die Verletzung bzw. Tötung einer Anzahl von Zivilisten und sprach den Hinterbliebenen der Opfer  ihr Mitgefühl aus.

Am vergangenen Sonntag (dem 27. September) brach eine neue Runde der Kämpfe zwischen der Republik Aserbaidschan und Armenien um die Region Bergkarabach aus. Bisher ist eine Anzahl von Soldaten und Zivilisten auf beiden Seiten getötet worden.

Armenien und Aserbaidschan werfen sich gegenseitig Kriegsverbrechen vor. Die Zivilbevölkerung und die Infrastruktur werde gezielt unter Beschuss genommen, hieß es in Mitteilungen.

Die Islamische Republik Iran hat wiederholt ihre Bereitschaft erklärt, alle ihre Kapazitäten zu nutzen, um zur Vereinbarung eines Waffenstillstands, Wiederaufnahme von Verhandlungen und Herstellung von Frieden und Ruhe in der Region beizutragen.

342/