(ABNA24.com) In Frankreich starben bislang 674 Menschen an dem Corona-Virus. Darunter waren auch neun Muslime. Der Ausbruch des Corona-Virus löste die Debatte über die islamischen Bestattungs- und Grabstätten für Muslime in Frankreich erneut aus. Erst kürzlich forderten französische Mediziner, dass Covid-19-Verstorbene vor der Bestattungen nicht gewaschen werden sollten.
Für den Präsident des Französischen Islamischen Rates (CFCM) Mohammed Moussaoui müsse die französische Regierung dieser Forderung nachkommen, da die Verstorbenen aufgrund des aktuellen Flugverbots nicht in die Heimatländer überführt werden können und sich somit Hinterbliebene für eine Bestattung in Frankreich entscheiden.
Nur wenige Fluggesellschaften seinen bereit, verstorbene in die Heimatländer zu fliegen. Jedoch sei es untersagt, dass Familienmitglieder die Verstorbenen bei der Überführung begleiten. In einem Brief des Französischen Islamischen Rates (CFCM) an Präsident Macron vom 22. März wurde gefordert, dass der muslimische Friedhof oder die Grabstätte für Muslime vergrößert werden müsse.
Corona-Virus: Macron spricht mit Religionsvertretern
Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hat Vertreter verschiedener Religionen dazu aufgerufen, wegen des Coronavirus im April anstehende Feiertage in „einem anderen Rahmen“ zu feiern. Macron tauschte sich am Montag unter anderem mit dem Präsidenten der französischen Bischofskonferenz, der Präsidenten des Rates des muslimischen Kultes und dem Oberrabbiner sowie zahlreichen anderen Vorsitzenden religiöser und säkularer Vereinigungen in einer Schalte aus, wie der Élyséepalast mitteilte. Im April stehen religiöse Feste wie Ostern, Pessach oder der Beginn des Fastenmonats Ramadan an.
Die französische Nachrichtenagentur AFP berichtete unter Berufung auf Teilnehmer, dass Macron die Vertreterinnen und Vertreter aufgefordert habe, die Feste ohne Menschenansammlungen zu feiern. In Frankreich gilt im Kampf gegen Covid-19 seit vergangener Woche eine Ausgangssperre. Die Menschen dürfen ihre Wohnungen und Häuser nur verlassen, wenn es unbedingt nötig ist – etwa um Lebensmittel einzukaufen.
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