AhlolBayt News Agency (ABNA)

source : Pars Today
Donnerstag

13 Februar 2020

06:04:34
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Deutsch-Iranische Handelskammer: Lebensmittelkauf aus Iran darf nicht sanktioniert werden

Der Geschäftsführer der Deutsch-Iranischen Handelskammer kritisierte die Blockade des Kaufs iranischer Nahrungsmittel und sagte, dass der Kauf von Reis aus Iran nicht geblockt werden dürfe, da Reis ein Nahrungsmittel sei.

Wie die Ahlulbayt Nachrichtenagentur ABNA berichtet, Der Geschäftsführer der Deutsch-Iranischen Handelskammer kritisierte die Blockade des Kaufs iranischer Nahrungsmittel und sagte, dass der Kauf von Reis aus Iran nicht geblockt werden dürfe, da Reis ein Nahrungsmittel sei.

Michael Tockuss, der Geschäftsführer der Deutsch-Iranischen Handelskammer in Teheran sagte am Sonntag bei einem Interview mit der Wirtschaftswoche bezüglich der anti-iranischen Sanktionen und der daraus folgenden Wirtschaftsprobleme, selbst für den Kauf von erlaubten Gütern wie Lebensmitteln: "Algorithmen stoppen alle Zahlungen, die mit dem Iran in Verbindung stehen könnten. So können Zahlungsdienstleister wie PayPal aus Unternehmenssicht Geldtransfers effizient prüfen."

Er fügte hinzu: "Jemand, der Sanktionen umgehen möchte, verwendet jedoch nicht die für die Algorithmen angegebenen Schlüsselwörter."

Die deutsche Wochenzeitschrift brachte die Geschichte einer Familie in Deutschland, die einen Reiskocher gekauft hatte, dem ein kleiner Beutel Reis aus Gilan im Nordiran beigefügt war.

Dem Bericht zufolge entscheiden sich die Käufer des Reiskochers, mehr von diesem guten Reis aus Gilan per Online-Kauf zu bestellen. Jedoch erhielten sie bei der Bezahlung diese Meldung:

„Paypal ist leider als Zahlungsart bei Ihrem Warenkorb nicht gestattet, weil regulatorische Vorschriften eingehalten werden müssen, die es verbieten, Produkte aus dem Iran über Paypal abzuwickeln.“

Laut dem Geschäftsführer der deutsch-iranischen Handelskammer wäre nach US-Recht selbst der Kauf eines ganzen Schiffes voll Reis erlaubt, da Lebensmittel von den Sanktionen ausdrücklich ausgenommen seien, gleiches gelte für viele medizinische Güter.

"Dieses einfache Beispiel zeigt, dass die Sanktionen der USA gegen den Iran nicht auf Öl- und Gastransaktionen beschränkt sind, während für Lebensmittel und Arzneimittel jedoch keine Sanktionen der USA verhängt werden sollten", sagte Tockuss

Obwohl Deutschland, Frankreich und Großbritannien, die versuchen sich noch an das Atomabkommen mit Iran -JCPOA- zu halten, darauf bestehen, ihre Geschäftsbeziehungen mit Iran aufrechtzuerhalten - über Lebensmittel und Medizin hinaus -, reichen ihre Bemühungen bezüglich eines speziellen Finanzkanals für Geschäftsabwicklungen mit Iran aber nicht gegenüber dem amerikanischen Druck und den sekundären Sanktionen der USA gegen alle Länder aus.



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